Fragen der Arbeitgeber

  • Zeitpunkt der Abschaltung FAQ-0325
  • Wann wird welcher Service durch die ZSS abgeschaltet und welche Folgen hat dies?
  • Arbeitgebermeldungen FAQ-0314
  • Müssen die Datensätze aktuell noch gemeldet werden?
  • Fehlerprüfungen FAQ-0316
  • Ankündindigung der ZSS, die Prüfung auszusetzen. Welche Bedeutung hat das?
  • Löschung der Daten FAQ-0318
  • Wie wird mit den bereits gemeldeten Daten verfahren?
  • Verarbeitung der Meldungen FAQ-0319
  • Verarbeitet die ZSS weiterhin die Meldungen?
  • Programmänderungen FAQ-0320
  • Ist eine Änderung der Entgeltabrechnungssoftware erforderlich?
  • Updates der Softwareersteller FAQ-0321
  • Müssen Software Updates installiert werden oder kann man mit der Version, die vorliegt, weiterarbeiten?
  • Müssen spezielle Maßnahmen im sv.net durchgeführt werden FAQ-0322?
  • Wie verhält es sich mit sv.net? Aufgreifung spezieller Maßnahmen?
  • Folgeregelung FAQ-0323
  • Wie kann eine Folgeregelung zu ELENA aussehen und ab wann könnte sie realistisch umgesetzt werden?
  • Gibt es eine Folgeregelung zu ELENA?
  • Wie könnte die Folgeregelung aussehen?
  • Ab wann könnte die Folgeregelung umgesetzt werden?
  • Aufhebungsgesetz FAQ-0329
  • Wie erfahre ich vom Aufhebungsgesetz und wann tritt das Gesetz in Kraft?
  • Entstandene Kosten FAQ-0332
  • Wer ersetzt die durch ELENA entstandenen Kosten?

Was bezeichnet das ELENA Verfahren?

Die Abkürzung „ELENA“ steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Es soll die bürokratischen Vorgänge entschieden vereinfachen. Bei dem Verfahren werden alle Arbeitnehmerdaten, die vorher auf Papier festgehalten wurden, zentral erfasst und als elektronischer Datensatz gespeichert. Auch nach dem BFWT (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) soll das Verfahren die Bürokratiekosten senken, indem es Vorgänge und Prozesse vereinfacht. Der kostenintensive Papierkram wird mithin eingespart.

Wofür nutzt man ELENA?

LohnabrechnungErhält ein Arbeitnehmer staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Wohngeld, so musste der AG bislang den Entgeltnachweis erbringen. Der Entgeltnachweis ist eine Bescheinigung die das Beschäftigungsverhältnis beschreibt. Ebenso war ein Einkommensnachweis an die jeweilige zentrale Verwaltung zu schicken. Alle Nachweise erfolgten jeweils in Papierform. Das ELENA Verfahren soll nun alle Daten bei den jew. zuständigen Ämtern, sowie Behörden in elektronischer Form übermitteln und abrufbar machen. Dies geschieht per Arbeitnehmer Identifizierungskarte.

ELENA Verfahren: Welche Daten werden gespeichert?

In der Datenbank werden von rund 40 Millionen deutschen Arbeitnehmern umfassende Informationen und Daten gespeichert. Alle Daten der Arbeitnehmer werden von den jew. Arbeitgebern gesammelt. Anschließend werden diese Daten elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung übersendet. Folgende Informationen werden hier gespeichert:

  • Bruttoverdienst
  • Steuerklasse
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Solidaritätszuschlag
  • Lohnsteuerbetrag
  • Eventuelle Freibeträge
  • Kirchensteuer

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