Inkrafttreten angekündigt
Berlin, 29.11. - 01.12.2011
Inzwischen hat Bundespräsident Christian Wulff das ELENA Aufhebungsgesetz unterzeichnet. Es wird am 02.12.2011 veröffentlicht und tritt dann am 03.12.2011 in Kraft.
Über den aktuellen Sachverhalt wurden Arbeitgeber und Softwareersteller informiert:
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Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits in der 45. Kalenderwoche 2011 per E-Mail angekündigt, wird das ELENA-Verfahren durch das „Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises“ eingestellt. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 3. Dezember 2011 in Kraft. Nähere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf unserer Website. Dem Gesetz entsprechend ist die Zentrale Speicherstelle ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berechtigt, Daten im ELENA-Verfahren anzunehmen. Die Annahmeprozesse der Zentralen Speicherstelle stehen somit voraussichtlich ab dem 3. Dezember 2011 nicht mehr zur Verfügung. Dies betrifft sowohl den E-Mail-Server wie auch den Kommunikationsserver im eXTra-Verfahren. Mit Inkrafttreten des Gesetzes entfällt ebenso die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Sofern diese Umstellung zu Schwierigkeiten in Ihrer Software führt, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareersteller. Dieser wurde ebenfalls über die Änderungen bezüglich der Aufhebung des ELENA-Verfahrens informiert. Wir bedanken uns an dieser Stelle für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Nicht zuletzt durch Ihr Engagement konnte die hohe Qualität im ELENA-Verfahren fortlaufend erzielt werden. Mit freundlichen Grüßen |
