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Einstellung und Löschung

Alle wichtigen Informationen zur Abwicklung des ELENA-Verfahrens in zeitlich absteigender Reihenfolge


Transportschlüssel der ZSS gelöscht

Heusenstamm, 15.12.2011

Die ITSG hat die Zertifikate der ZSS mit den Betriebsnummern 77773336 und 77772222 aus der Schlüsselliste der Annahmestellen gelöscht. Mit der Sperrung dieser Zertifikate sind die Schlüssel nun nicht mehr veröffentlicht. Damit können die Arbeitgeber keine Sendungen mehr für die ZSS verschlüsseln.

Dies ist eine Maßnahme im Zusammenhang mit dem Rückbau des ELENA-Verfahrens.

Datenbankhauptschlüssel zerstört

Würzburg, 06.12.2011

Auf den acht HSM der ZSS wurden in Anwesenheit von Mitarbeitern des BfDI, des BSI und der ZSS jeweils per Reset-Knopfdruck alle Schlüssel auf den HSM zerstört, mit denen die ELENA-Daten verschlüsselt wurden. Danach wurden die Chipkarten, mit denen die Schlüssel hätten wieder hergestellt werden konnten überschrieben.

In einer Presseerklärung hat der BfDI Peter Schaar am 08.12.2011 dargestellt, dass der DBHS der ZSS gelöscht wurde.

ZSS wird außer Betrieb genommen

Würzburg, 05.12.2011

08:00 Uhr: Alle Kommunikationsverbindungen der ZSS wurden technisch unterbrochen. Ein Datenaustausch zwischen Arbeitgebern, ZSS, RFV und DSRV ist daher nicht mehr möglich.

10:00 Uhr: Alle Kommunikationsverbindungen der ZSS wurden physikalisch unterbrochen, indem die Kabel aus den Steckern entfernt wurden.

 Netzwerkstecker

 

Das Gesetz wird im Gesetzblatt veröffentlicht

Berlin, 02.12.2011

Das Abschaltgesetz wird laut Bundeswirtschaftsministerium am 02.12.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am Samstag, den 03.12.2011 in Kraft. Was bedeutet das?

Hotline beendet Arbeitgeberservice

Würzburg, 01.12.2011

Das ELENA-Verfahren wurde von einem Hotline-Service für Arbeitgeber begleitet. Am 01.12.2011 wurde dieser Service von einer allgemeinen Hotline abgelöst, die unter der gleichen Nummer erreichbar ist. Alle Daten des Hotline-Services für Arbeitgeber wurden gelöscht.

Telefonhörer

 

 

Inkrafttreten angekündigt

Berlin, 29.11. - 01.12.2011

Inzwischen hat Bundespräsident Christian Wulff das ELENA Aufhebungsgesetz unterzeichnet. Es wird am 02.12.2011 veröffentlicht und tritt dann am 03.12.2011 in Kraft.

Über den aktuellen Sachverhalt wurden Arbeitgeber und Softwareersteller informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits in der 45. Kalenderwoche 2011 per E-Mail angekündigt, wird das ELENA-Verfahren durch das „Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises“ eingestellt. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 3. Dezember 2011 in Kraft. Nähere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf unserer Website.

Dem Gesetz entsprechend ist die Zentrale Speicherstelle ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berechtigt, Daten im ELENA-Verfahren anzunehmen. Die Annahmeprozesse der Zentralen Speicherstelle stehen somit voraussichtlich ab dem 3. Dezember 2011 nicht mehr zur Verfügung. Dies betrifft sowohl den E-Mail-Server wie auch den Kommunikationsserver im eXTra-Verfahren.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes entfällt ebenso die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Sofern diese Umstellung zu Schwierigkeiten in Ihrer Software führt, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareersteller. Dieser wurde ebenfalls über die Änderungen bezüglich der Aufhebung des ELENA-Verfahrens informiert.

Wir bedanken uns an dieser Stelle für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Nicht zuletzt durch Ihr Engagement konnte die hohe Qualität im ELENA-Verfahren fortlaufend erzielt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Zentrale Speicherstelle (ZSS)

 

Die Zentrale Speicherstelle informiert die Arbeitgeber

Würzburg, 07. - 10.11.2011

Die ZSS hat den Arbeitgebern folgende Mail zugeschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat beschlossen, das bestehende Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) aufzuheben. Es ist davon auszugehen, dass das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende eingestellt wird. Nähere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf unserer Website.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung des ELENA-Verfahrens entfällt die elektronische Meldepflicht für Arbeitgeber. Die Zentrale Speicherstelle wird nicht mehr berechtigt sein, Daten im ELENA-Verfahren anzunehmen. Dementsprechend werden ab diesem Zeitpunkt die Annahmeprozesse der Zentralen Speicherstelle nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies betrifft sowohl den E-Mail-Server wie auch den Kommunikationsserver im eXTra-Verfahren. Alle gespeicherten ELENA-Daten werden unverzüglich gelöscht.

Sobald der konkrete Termin zur Aufhebung des ELENA-Verfahrens bekannt ist, werden wir Sie erneut per E-Mail informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Zentrale Speicherstelle

 

Einstellung des ELENA-Verfahrens noch vor Jahresende

Berlin, 04.11.2011

pressemitteilung-des-bmwi | 04.11.2011

ELENA-Verfahren wird noch vor Jahresende eingestellt

Berlin, 04.11.2011

Die Länder billigen das Gesetz, mit dem der Bundestag das sogenannte ELENA-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) aufhebt. Im Rahmen einer begleitenden Entschließung fordern sie die Bundesregierung jedoch auf, zu prüfen, welche der bereits erhobenen Daten im Zusammenhang mit ELENA zu löschen sind. Die notwendigen Gesetzentwürfe sollen unverzüglich vorgelegt werden.

Hintergrund der Aufhebung von ELENA sind Probleme mit der qualifizierten elektronischen Signatur und das notwendige Sicherheitsniveau im Bereich der Datenschutzanforderungen. Es hat sich gezeigt, dass die hierdurch entstehenden Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung unverhältnismäßig sind.

ELENA wird eingestellt

Berlin, 18.07.2011

BMWi und BMAS erklären in einer gemeinsamen Pressemitteilung, dass das ELENA-Verfahren eingestellt und die gespeicherten Daten gelöscht werden sollen.

"Brüderle stoppt Speicherung von Mitarbeiterdaten"

Berlin, 05.07.2010

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle will laut Handelsblatt die Speicherung der Arbeitnehmerdaten vorerst aussetzen.

"ELENA: Mehr Chancen als Risiken"

Berlin, 07.04.2010

Nach Ansicht des Deutschen Landkreistages überwiegen beim elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) die Chancen für eine echte Verwaltungsmodernisierung die bestehenden Risiken.

Verfassungsbeschwerde

Karlsruhe, 31.03.2010

Neben wenigen Einzelklagen aus verschiedenen Gründen wurde gegen das ELENA-Verfahren eine Verfassungsbeschwerde auf der Basis von 22.005 Vollmachten eingereicht, über die bislang nicht entschieden wurde.

Arbeitgeber melden an die ZSS

Würzburg, 01.01.2010

Wie vom Gesetz vorgeschrieben, melden Arbeitgeber seit dem 01. Januar 2010 monatlich die vorgeschriebenen Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die ZSS.

Das ELENA-Verfahren wird aufgebaut

Berlin, Würzburg, Heusenstamm, 04.2009 - 12.2009

Der AK ELENA koordiniert in 9 Monaten

  • den Aufbau von ZSS und RFV,
  • die Entwicklung und die Qualitätssicherung der Verfahrensprozesse und
  • die Kommunikationsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und ZSS.
Netzwerkstecker

 

 

Das ELENA-Verfahrensgesetz tritt in Kraft

Berlin, 02.04.2009

Hier finden Sie den Gesetzestext.

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