Einstellung und Löschung
Die ITSG hat die Zertifikate der ZSS mit den Betriebsnummern 77773336 und 77772222 aus der Schlüsselliste der Annahmestellen gelöscht. Mit der Sperrung dieser Zertifikate sind die Schlüssel nun nicht mehr veröffentlicht. Damit können die Arbeitgeber keine Sendungen mehr für die ZSS verschlüsseln.
Dies ist eine Maßnahme im Zusammenhang mit dem Rückbau des ELENA-Verfahrens.
Auf den acht HSM der ZSS wurden in Anwesenheit von Mitarbeitern des BfDI, des BSI und der ZSS jeweils per Reset-Knopfdruck alle Schlüssel auf den HSM zerstört, mit denen die ELENA-Daten verschlüsselt wurden. Danach wurden die Chipkarten, mit denen die Schlüssel hätten wieder hergestellt werden konnten überschrieben.
In einer Presseerklärung hat der BfDI Peter Schaar am 08.12.2011 dargestellt, dass der DBHS der ZSS gelöscht wurde.
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08:00 Uhr: Alle Kommunikationsverbindungen der ZSS wurden technisch unterbrochen. Ein Datenaustausch zwischen Arbeitgebern, ZSS, RFV und DSRV ist daher nicht mehr möglich. 10:00 Uhr: Alle Kommunikationsverbindungen der ZSS wurden physikalisch unterbrochen, indem die Kabel aus den Steckern entfernt wurden. |
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Das Abschaltgesetz wird laut Bundeswirtschaftsministerium am 02.12.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am Samstag, den 03.12.2011 in Kraft. Was bedeutet das?
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Das ELENA-Verfahren wurde von einem Hotline-Service für Arbeitgeber begleitet. Am 01.12.2011 wurde dieser Service von einer allgemeinen Hotline abgelöst, die unter der gleichen Nummer erreichbar ist. Alle Daten des Hotline-Services für Arbeitgeber wurden gelöscht. |
Inzwischen hat Bundespräsident Christian Wulff das ELENA Aufhebungsgesetz unterzeichnet. Es wird am 02.12.2011 veröffentlicht und tritt dann am 03.12.2011 in Kraft.
Über den aktuellen Sachverhalt wurden Arbeitgeber und Softwareersteller informiert:
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Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits in der 45. Kalenderwoche 2011 per E-Mail angekündigt, wird das ELENA-Verfahren durch das „Gesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises“ eingestellt. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 3. Dezember 2011 in Kraft. Nähere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf unserer Website. Dem Gesetz entsprechend ist die Zentrale Speicherstelle ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berechtigt, Daten im ELENA-Verfahren anzunehmen. Die Annahmeprozesse der Zentralen Speicherstelle stehen somit voraussichtlich ab dem 3. Dezember 2011 nicht mehr zur Verfügung. Dies betrifft sowohl den E-Mail-Server wie auch den Kommunikationsserver im eXTra-Verfahren. Mit Inkrafttreten des Gesetzes entfällt ebenso die Pflicht des Arbeitgebers, monatliche Meldungen im ELENA-Verfahren an die Zentrale Speicherstelle zu erstatten. Sofern diese Umstellung zu Schwierigkeiten in Ihrer Software führt, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareersteller. Dieser wurde ebenfalls über die Änderungen bezüglich der Aufhebung des ELENA-Verfahrens informiert. Wir bedanken uns an dieser Stelle für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Nicht zuletzt durch Ihr Engagement konnte die hohe Qualität im ELENA-Verfahren fortlaufend erzielt werden. Mit freundlichen Grüßen |
Die ZSS hat den Arbeitgebern folgende Mail zugeschickt:
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesregierung hat beschlossen, das bestehende Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) aufzuheben. Es ist davon auszugehen, dass das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende eingestellt wird. Nähere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf unserer Website. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung des ELENA-Verfahrens entfällt die elektronische Meldepflicht für Arbeitgeber. Die Zentrale Speicherstelle wird nicht mehr berechtigt sein, Daten im ELENA-Verfahren anzunehmen. Dementsprechend werden ab diesem Zeitpunkt die Annahmeprozesse der Zentralen Speicherstelle nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies betrifft sowohl den E-Mail-Server wie auch den Kommunikationsserver im eXTra-Verfahren. Alle gespeicherten ELENA-Daten werden unverzüglich gelöscht. Sobald der konkrete Termin zur Aufhebung des ELENA-Verfahrens bekannt ist, werden wir Sie erneut per E-Mail informieren. Mit freundlichen Grüßen |
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pressemitteilung-des-bmwi | 04.11.2011 |
Die Länder billigen das Gesetz, mit dem der Bundestag das sogenannte ELENA-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) aufhebt. Im Rahmen einer begleitenden Entschließung fordern sie die Bundesregierung jedoch auf, zu prüfen, welche der bereits erhobenen Daten im Zusammenhang mit ELENA zu löschen sind. Die notwendigen Gesetzentwürfe sollen unverzüglich vorgelegt werden.
Hintergrund der Aufhebung von ELENA sind Probleme mit der qualifizierten elektronischen Signatur und das notwendige Sicherheitsniveau im Bereich der Datenschutzanforderungen. Es hat sich gezeigt, dass die hierdurch entstehenden Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung unverhältnismäßig sind.
BMWi und BMAS erklären in einer gemeinsamen Pressemitteilung, dass das ELENA-Verfahren eingestellt und die gespeicherten Daten gelöscht werden sollen.
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle will laut Handelsblatt die Speicherung der Arbeitnehmerdaten vorerst aussetzen.
Nach Ansicht des Deutschen Landkreistages überwiegen beim elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) die Chancen für eine echte Verwaltungsmodernisierung die bestehenden Risiken.
Neben wenigen Einzelklagen aus verschiedenen Gründen wurde gegen das ELENA-Verfahren eine Verfassungsbeschwerde auf der Basis von 22.005 Vollmachten eingereicht, über die bislang nicht entschieden wurde.
Wie vom Gesetz vorgeschrieben, melden Arbeitgeber seit dem 01. Januar 2010 monatlich die vorgeschriebenen Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die ZSS.
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Der AK ELENA koordiniert in 9 Monaten
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Hier finden Sie den Gesetzestext.
