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Ordnungswidrigkeit

Geldbußen bis zu 25.000 Euro

Verstöße gegen die Meldepflichten des Arbeitgebers können im ELENA-Verfahren als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Unter diesem Aspekt ist die Protokollierung der

  • Meldungen an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) und
  • Rückmeldungen

für den Arbeitgeber von besonderer Bedeutung. Hier entsprechende Nachweise zu haben, muss das Ziel für jeden Arbeitgeber sein.

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