Ordnungswidrigkeit
Geldbußen bis zu 25.000 Euro
Verstöße gegen die Meldepflichten des Arbeitgebers können im ELENA-Verfahren als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Unter diesem Aspekt ist die Protokollierung der
- Meldungen an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) und
- Rückmeldungen
für den Arbeitgeber von besonderer Bedeutung. Hier entsprechende Nachweise zu haben, muss das Ziel für jeden Arbeitgeber sein.
