Arbeitgeber

Die Reglung für die Lohnbescheinigung nach ELENA

LohnabrechnungDer Arbeitgeber steht in der Pflicht, seine Angestellten darauf hinzuweisen, dass die Daten für die Lohnbescheinigung korrekt und pünktlich (jeden Monat) übermittelt werden müssen. Für diesen Zweck ist es entsprechend erforderlich, die benötigten Daten an die „ZSS“ zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um die „Zentrale Speicherstelle“ für die Erfassung und Bearbeitung der Lohnbescheinigungen. Von dem Arbeitskreis ELENA (AK ELENA) wird dabei folgende Formulierung für die Arbeitgeber bei der Erinnerung ihrer Angestellten empfohlen:

„Sie sind seit dem 1. Januar 2010 laut dem Gesetz dazu verpflichtet, einmal im Monat, alle Daten auf Ihrer Entgeltabrechnung an die „Zentrale Speicherstelle“ zu übermitteln. Diese Reglung wurde im Verfahren ELENA für alle Angestellten festgelegt.“

Die Informationen für die Angestellten

Da das Urteil aus dem Verfahren ELENA bereits 2010 getroffen wurde, ist es entsprechend sinnvoll, schon damals seine ganzen Angestellten zumindest über die Grundzüge von dem gesetzlichen Beschluss in Kenntnis gesetzt zu haben. Dies sollte entsprechend vor der ersten Entgeltabrechnung im Jahr 2010 passiert sein. Weiterhin ist es selbstverständlich zu empfehlen, dass neue Angestellte entsprechend informiert werden, dass eine solche Reglung bei der Entgeltabrechnung eingehalten werden muss. Hierbei kann folgender Text von der AK ELENA genutzt werden, um einen neuen Mitarbeiter kurz einzuweisen:

„Das Gesetz ELENA auch bezeichnet als „Elektronischer Entgeltnachweis“, gilt für alle Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2010. Diese Reglung wird dabei genutzt, dass Bürger ihre Beschäftigungsdauer und ihr Arbeitsentgelte genau nachweisen können, wenn sie vom Staat entsprechend Sozialleistungen beantragen sollten. Die Arbeitgeber sind dabei dazu verpflichtet, die entsprechenden Entgeltdaten von ihren ganzen Beschäftigten, an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Ab dem 1. Januar 2012 wurde dann der Datenabruf von dem Verfahren ELENA gestartet.“

Die verbesserten und neuen Kommunikationsserver mit HTTP

KreditvergleichAb dem 3. März 2010 wurde entsprechend ein Test von dem ZSS-Kommunikationsserver gestartet, der die ganzen Entgeltdaten aufnehmen soll. Für diesen Zweck wurde eine Testumgebung erschaffen, über die eine Unterstützung von der GKV-Vereinbarung angeboten wird, um die Datenaufnahme entsprechend umfangreich zu testen. Zu den Verbesserungen, die an dem ZSS-Kommunikationsserver durchgeführt wurden, gehören Änderungen an den Rückmeldungen aber auch an der Authentifizierung über den „exTra-Server“, der über HTTP verfügt. Für die Authentifizierung an dem Kommunikationsserver von der ZSS ist es seit diesem Test entsprechend nötig, als Zertifikat die Betriebsnummer 77773336 zu verwenden. Die entsprechende Testumgebung konnte damals über eine URL erreicht werden, die heute natürlich nicht mehr zur Verfügung steht, da sie ihren Zweck erfüllt hat. Ab dem 9. März 2010 wurde dann der neue ZSS-Kommunikationsserver in Betrieb genommen. Hierbei muss in jeden Fall beachtet werden, dass alle Rückmeldungen, die vor dem 9. März 2010 gesendet wurden, nur in dem alten Format vorliegen.

Die Lohnbescheinigung für den Kreditvergleich

Bei manchen Kreditgebern ist es erforderlich, eine Lohnbescheinigung beziehungsweise einen Entgeltnachweis vorzulegen, um entsprechend ein Darlehen erhalten zu können. Hierbei können die gleichen Daten wie bei der Entgeltabrechnung genutzt werden, die die Angestellten an die ZSS schicken müssen. Entsprechend sinnvoll ist es, bei dem Kreditvergleich immer die aktuellen Lohndaten bereitzuhalten, um auf diese weise schnell und einfach das passende Darlehen für sich aussuchen zu können.