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Das Elena Verfahren

Die meisten Leute kennen es, und viele haben es wahrscheinlich auch genutzt. Das Elena Verfahren sollte die bürokratischen Vorgänge vereinfachen und der Arbeitgeber wurde diesbezüglich in die Pflicht genommen, alle Arbeitnehmerdaten zu speichern und kontinuierlich zu übermitteln. Aber leider artete das Verfahren in eine Massendatenspeicherung aus und das Gesetz wurde dann teils, auch zu recht, von Datenschutzbeauftragten kritisiert und letztendlich auch erfolgreich gekippt.

Der gläserne Arbeitnehmer konnte damals durchleuchtet und unter Umständen auch bei einer erfolgversprechenden Bewerbung doch noch abgelehnt werden und das nur aufgrund der bereitgestellten Elena Informationen. Dabei rutschten viele in die Schuldenfalle, da sie keine Arbeit mehr fanden und mussten notgedrungen Kredite aufnehmen, um somit über die Runden zu kommen. Aber viele wussten zunächst nicht, wo sie ihren Kredit beantragen sollten, denn es gibt eine große Auswahl von Kreditgebern mit vielen unterschiedlichen Konditionen. Um sich einen Überblick über alle Anbieter von Krediten zu verschaffen, waren vor allen Kreditvergleich Webseiten sehr hilfreich und konnten dem Kreditnehmer dabei helfen, die Zeit der finanziellen Not zu überbrücken.

Wie kam es dazu und wie fing alles an?

Hier erfahren Sie von Anfang an, was das Elena-Verfahren war, welchen Zweck es erfüllen sollte, warum es eingestellt wurde und wie dadurch entstandene, finanzielle Not erfolgreich bekämpft wurde und auch heute noch wird.

Was ist das Elena-Verfahren?

Elena, ist die Abkürzung für Elektronischer Entgeltnachweis und sollte bürokratische Vorgänge für Unternehmen einfacher machen. Dabei werden Daten über die Arbeitnehmer, die bislang nur in Papierform festgehalten und notiert wurden, vom Arbeitgeber zentral elektronisch erfasst und als Datensatz gespeichert. Wenn es nach dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geht, soll das Elena-Verfahren die Bürokratie dabei deutlich vereinfachen und Ausgaben einsparen, weil das Verfahren den aufwändigen und kostenintensiven Papierkram beseitigt.

Wofür soll Elena genutzt werden?

Wenn z.B. ein Arbeitnehmer Sozialleistungen vom Staat wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Wohngeld beantragt, musste der Arbeitgeber bislang einen Entgeltnachweis, also eine Bescheinigung über das Beschäftigungsverhältnis und einen Einkommensnachweis an die zuständige, zentrale Verwaltung schicken. Das erfolgte in Papierform. Alternativ dazu kann sich der Arbeitnehmer diese Bescheinigung in Papierform vom Arbeitgeber ausstellen lassen und selber bei dem zuständigen Amt vorlegen und einreichen. Hier soll das Elena-Verfahren all diese Daten nun bei den jeweiligen Ämtern und Behörden in elektronischer Form abrufbar machen und das mittels einer Identifizierungskarte des Arbeitnehmers.

Wen betrifft das Elena-Verfahren?

Die Weitergabe der elektronischen Daten betrifft alle Beschäftigten, Richter, Beamte und Soldaten. Von dem Elena-Verfahren ausgeschlossen sind alle Selbstständige, parlamentarische Abgeordnete sowie die obere Chefetage der Ministerien.

Ab wann tritt Elena in Kraft?

Alle Arbeitgeber müssen seit dem 01. Januar 2010 jeden Monat die gesammelten Daten aller ihrer Mitarbeiter an die zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Hier werden die Details zusammen mit allen Rentenversicherungs- und Steuerdaten für mindestens zwei Jahre aber längstens für maximal fünf Jahre gespeichert.

Welche Daten werden beim Elena-Verfahren gespeichert?

In der Elena-Datenbank werden umfassende Informationen von rund 40 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland gespeichert. Alle Arbeitnehmerdaten werden von den jeweiligen Arbeitgebern gesammelt und dann an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Es werden aktuell folgende persönliche Angaben und Einkommensdaten bei Elena gespeichert:

  • Name, Adresse, Geburtsdatum
  • Steuerklasse
  • Bruttoverdienst
  • Lohnsteuerbetrag
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer
  • Eventuelle Freibeträge

Darüber hinaus werden auch Daten zentral gespeichert, die bisher sonst nur dem Arbeitgeber bekannt waren:

  • Tätigkeit und Arbeitszeit
  • Bildungsstand
  • Beginn und ggf. Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Wöchentliche Arbeitszeit
  • Anzahl der Fehlzeiten
  • ggf. Anzahl der Abmahnungen
  • ggf. Daten zur einer Kündigung. Darunter Art der Kündigung und auch ein Freitextfeld für den Arbeitgeber. Hier kann der Arbeitergeber zusätzliche Informationen über den Anlass der Kündigung eintragen.

Muss ein Arbeitnehmer dem Elena-Verfahren zustimmen?

Nein, denn die Teilnahme am Elena-Verfahren ist verpflichtend für alle potenziellen Antragsteller von Sozialleistungen. Das bedeutet, alle Arbeitnehmer können sich nicht der Datenspeicherung von Elena verweigern. Es dürfen bzw. müssen alle Arbeitgeber ohne das Einverständnis ihrer Arbeitnehmer die Daten zur Speicherung weiterleiten.

Wird der Arbeitnehmer über die Weitergabe der Daten informiert?

Alle Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ihre Arbeitnehmer auf die bereits laufenden monatlichen Datenspeicherungen und Übermittlungen hinzuweisen. Laut „Deutschen Rentenversicherungsbund“ reicht dazu ein einmaliger Hinweis des Arbeitgebers. Dieser Hinweis lautet wie folgt und steht in der Lohnabrechnung: „Wir sind seit 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens Elena an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln.“

Wo findet ein Arbeitnehmer die Bestätigung der Übermittlung seiner Daten?

Diese Mitteilung zur Datenweitergabe der Daten findet sich auf der monatlichen Lohnabrechnung. Da diese in der Regel leicht überlesen wird, wissen viele Arbeitnehmer jedoch nicht, dass ihr Arbeitgeber ihre Daten bereits schon übermittelt hat. Um sich genau zu vergewissern, dass der Arbeitgeber diese Daten weiterleitet, sollten Beschäftigte ihren Vorgesetzen oder die Lohnbuchhaltung nach der Weitergabe der Elena-Daten fragen.

Ab wann kann ein Arbeitnehmer die Elena-Daten nutzen?

Ab dem 01. Januar 2012 sollen mit Hilfe einer verschlüsselten Signaturkarte die gespeicherten Daten abrufbar werden. Es soll folgendermaßen ablaufen: Beantragt ein Arbeitnehmer eine sogenannte Sozialleistung, muss dieser mit einer sogenannten verschlüsselten Signaturkarte zu der entsprechenden Behörde. Durch das Einlesen dieser Signaturkarte werden die gesammelten Mitarbeiterdaten entschlüsselt und der zuständige Sachbearbeiter kann diese Daten dann im vollen Umfang einsehen. Anhand dieser Daten kann die zustehende Sozialleistung berechnet werden.

Wie kommt ein Arbeitnehmer an seine gespeicherten Elena-Daten?

Jeder Arbeitnehmer der in Zukunft Sozialleistungen beantragen möchte, braucht eine verschlüsselte Signaturkarte. Diese muss er selber beantragen und auch bezahlen. Des Weiteren muss diese Signaturkarte direkt bei der „Registratur Fachverfahren“, einer sogenannten Anmeldestelle (z.B. die Agentur für Arbeit), angemeldet werden. Dieses „Registratur Fachverfahren“ soll dann die Identifikationsnummer der Signaturkarte mit der vorhandenen Rentenversicherungsnummer des Arbeitnehmers verknüpfen. Damit ist die Signaturkarte für die Beantragung von Sozialleistungen gebrauchsfertig.

Was ist eine Signaturkarte?

Eine Signaturkarte ist eine kleine Chip-Karte, auf der eine elektronische Signatur, also eine Art elektronische Unterschrift, gespeichert ist. Sowohl der Chip selber als auch die enthaltene elektronische Unterschrift sind für die Entschlüsselung der Elena-Daten des Arbeitnehmers ausschlaggebend.

Wo bekommt ein Arbeitnehmer die erforderliche Signaturkarte?

Alle Arbeitnehmer können die Signaturkarte ab Januar 2012 bei sogenannten Zertifizierungs-Dienstanbietern anfordern. Diese Unternehmen, die hier als Trust Center agieren werden, sind beispielsweise alle Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe, der Deutschen Telekom oder auch die Deutsche Post AG. Als Signaturkarten sollen sich auch die zukünftige Gesundheitskarte und der bereits ab November 2010 neu eingeführte elektronische Personalausweis eignen.

Was für Kosten entstehen für Arbeitnehmer durch das Elena-Verfahren?

Die anfallenden Kosten für das Elena-Verfahren sollen für die Teilnehmer auf die Zertifizierung der verschlüsselten Signaturkarte laufen. So soll nach Auskunft das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Arbeitnehmerschaft für die Karte rund 10 Euro alle drei Jahre bezahlen. Diese Kosten, so heißt es, können auf Antragstellung erstattet werden, sofern der Arbeitnehmer nach Beantragung mindestens eine Sozialleistung nutzt.

Wer hat offiziell Zugriff auf die Elena Datenbank?

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat ausschließlich der Arbeitnehmer Zugriff auf seine gesammelten Elena-Informationen. Nur durch die Vorlage der Signaturkarte kann jeder selbst bestimmen, wer seine Informationen einsehen kann. Möglich ist das durch eine pseudonyme Verschlüsselung der gesammelten Elena-Daten. Erst in Verbindung und dem Einreichen der Signaturkarte können diese Daten einer bestimmten Person zugeordnet werden.

Wer hat indirekten Zugriff auf die Elena-Daten?

Grundsätzlich verschwiegen wird, dass nach Abgabe der Signaturkarte alle Daten von dem jeweiligen Amt oder Behörde unabsehbar lang gespeichert werden können. Wozu diese dann verwendet werden, bleibt für den Arbeitnehmer leider nur schleierhaft. Geplant ist, dass nur öffentliche Einrichtungen und auch nur nach Vorlage der Signaturkarte Gebrauch von den Elena Daten gemacht werden dürfen. Aber eine Gesetzesänderung ist nach Meinung der Kritiker in Zukunft auch möglich.

Welche Nachteile hat das Elena Verfahren für die Unternehmen?

Vor allen die monatliche Meldung von Mitarbeiterdaten an die Elena-Datenbank bringt für kleine und mittelständische Unternehmen eine höhere bürokratische und kostenträchtige Mehrbelastung. Und nicht selten müssen die Arbeitgeber für das komplizierte Verfahren eine spezielle Software nachkaufen und eine Steuerberater hinzuziehen. Auch viele Politiker zweifeln an den errechneten Einsparungskosten von rund 87 Millionen Euro jährlich.

Ist beim Elena-Verfahren der Datenschutz gewährleistet?

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „entspricht Elena den höchsten Datensicherheitsstandards“. Vor allen durch die doppelte Verschlüsselung und die pseudonymisierten Daten sei der hohe Datenschutz gewährleistet.

Bei Datenschützern steht trotzdem das Elena-Verfahren stark in der Kritik. Die bekanntesten Gegner von Elena sind der Gewerkschaftsbund Verdi und der Datenschutz-Verein FoeBuD. Sie kritisieren vor allem, dass die millionenfache Sammlung von persönlichen Arbeitnehmerdaten bei einer Zentralen Speicherstelle ein Verstoß gegen den Datenschutz ist. Zumal es nicht abzusehen ist, ob die gesammelten Daten jemals benötigt werden.

Hier sind vor allem, für eine Beantragung von Sozialleistungen, nicht relevante Mitarbeiterdaten gemeint, wie Angaben zu Abmahnungen oder Fehlzeiten, oder das fragliche Freitextfeld zur Begründung einer ausgesprochenen Kündigung.

Welche Gefahren birgt das Elena-Verfahren?

  • Obwohl der Zugriff ausschließlich auf zuständige Ämter oder Behörden beschränkt sein soll, warnen die Datenschützer vor einem eventuellen Missbrauch von Informationen. So könnte bei Bewerbungsgesprächen in Zukunft zum Beispiel die Vorlage der Signaturkarte zum entschiedenen Faktor einer Einstellung – oder einer Absage werden.
  • Aber auch möglich wäre, dass in Zukunft andere Behörden wie Finanzamt oder die Polizei ein Interesse an der Einsicht der Elena-Daten zeigen könnten. Zudem gibt es auch Befürchtungen das Hacker die Elena-Datenbank knacken und gegen Bezahlung in Umlauf bringen.
  • Am 18. Juli 2011 kündigte dann das Bundeswirtschaftsministerium die schnellstmögliche Einstellung von Elena an. Begründet wurde dieser Schritt mit der fehlenden Verbreitung der elektronischen Signatur. Diese wird aber datenschutzrechtlich jedoch benötigt. Zudem werde es eine schnellstmögliche Löschung der bereits erhobenen Daten sowie eine Entlastung der Unternehmen mit dem Meldeverfahren verfolgt. Schlussendlich wurde mit Wirkung zum 3. Dezember 2011 das ELENA-Verfahren schließlich ganz eingestellt.
  • Das Bundeskabinett hat im September 2011 einen Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Einstellung des vielfach kritisierten IT-Großprojektes und so zur kompletten Löschung der bereits erhobenen Daten verabschiedet. Das entsprechende Gesetz zur Vernichtung der Datensätze wurde am 2. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet und trat dann zum 3. Dezember 2011 in Kraft. Die kryptografischen Schlüssel zur Decodierung der Daten wurden dann am 6. Dezember 2011 endgültig zerstört.
  • Im April 2012 wurden alle bereits gemeldeten rund 700 Millionen Datensätze auch physikalisch gelöscht, das wurde von dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit überwacht und bestätigt.

Aber alle Arbeitnehmer, die als Geringverdiener eingestuft wurden, erleben die Tortur des Elena-Verfahrens immer noch, denn es wurden zwar alle Daten gelöscht, dennoch haben einige Institutionen die Gunst der Stunde genutzt, sensible Daten für die Kreditvergabe zu speichern, um diese jederzeit abrufen zu können. Auch Klein- und mittelständische Unternehmen blieben auf ihren Kosten sitzen, die das Elena-Verfahren verursacht hat. Viele mussten Kredite aufnehmen, egal ob privat oder geschäftlich, etliche waren existenziell bedroht. Einige nutzten für die Aufnahme eines Kredits den Kreditvergleich, um sich einen Überblick zu verschaffen. Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Auch darauf werden wir nun näher eingehen.

Wer dringend einen Kredit benötigte und immer noch benötigt, sollte versuchen in Ruhe die Anbieter unter die Lupe zu nehmen. Wir haben das für Sie in unserem Kreditvergleich getan.

Kreditvergleich – Clever vergleichen und den passenden Kredit auswählen

Mit dem Kreditvergleich räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, sich schnell und auf einen Blick unkompliziert und umfassend über die aktuellen Konditionen eines Ratenkredites zu informieren. Darüber hinaus wird die Vorgehensweise erläutert und einige Rahmenbedingungen sowie Kriterien aus Bankensicht erklärt. Damit kann die Chance auf einen Kredit zum einen realistisch abgeschätzt und zum anderen die zu Ihnen passende Kreditvariante zielsicher auswählt werden.

Der Online Kreditvergleich

Im ersten Schritt werden neben dem Verwendungszweck die gewünschte Kreditsumme und die Laufzeit eingegeben. Danach gelangen sie direkt zur Übersicht der aktuellen Konditionen von zahlreichen renommierten Kredit Anbietern. Hier kann das Ergebnis weiter verfeinert werden. Zum einen variieren eventuell die Zinsen stark in Abhängigkeit des jeweiligen Verwendungszwecks. Zum anderen kann die Laufzeit so verändert werden, dass die ergebende monatliche Rate zu Ihrer freibleibenden Liquidität passt. Das heißt, dass der Kredit auch zuverlässig bedient werden kann. Durch die Vereinbarung einer Anzahlung kann die Kredithöhe und damit auch die monatliche Belastung beeinflusst werden. Dadurch kann in aller Ruhe mit dem Kreditvergleich die passende Variante gefunden werden.

Häufige Gründe für die Aufnahme eines Online-Kredits sind aus Erfahrungen:

  • Anschaffungen rund um Haus oder Garten
  • Umschuldung oder Schaffung von finanziellem Spielraum
  • Kauf eines Autos oder Motorrades
  • Neuanschaffungen für die Familie
  • Investition in die Aus- oder Weiterbildung
  • Gesundheit oder Lifestyle
  • Urlaubsreise
  • Kosten für eine größere Feier
  • Neukauf von Unterhaltungselektronik
  • Kosten für Sport oder Freizeit

Die Kreditangebote genau vergleichen

Es besteht die Möglichkeit, sich näher mit den einzelnen Anbietern des Kredites und deren Angeboten vertraut zu machen. Zum einen gibt es Vorschläge, die sich auf einem fest vereinbarten Zinssatz beruhen. Zum anderen gibt es Zinsspannen, die sich im unteren Bereich des fest vereinbarten Zines und im Bereich darüber hinaus bewegen. Bei diesen Anbietern wird der jeweilige Zinssatz aber erst festgelegt, nachdem eine Bonitätsprüfung durchgeführt wurde. Diese wird nach der Bonität eingeschätzt, je besser die Bonität ist, desto günstiger ist der entsprechende Kredit. Um eine Transparenz und Vergleichbarkeit herzustellen, müssen sich die Beispielrechnungen auf den entsprechenden Zinssatz beziehen, den auch wirklich zwei Drittel der Antragsteller letztendlich erhalten haben. Das bedeutet, dass bei einer sehr guten Bonität durchaus dann auch bessere, als die in der Beispielrechnung angegebenen Zinsen, angeboten werden – oder natürlich auch umgekehrt. Wer also Bedenken hat, sollte einen Anbieter mit einem fest vereinbarten Zinssatz wählen.

Wichtige Kriterien beim Kreditvergleich

Auch wenn der nominale Zins bei einem Anbieter niedriger ausfällt, unter dem Strich zählt immer der effektive Zinssatz, denn hier fließen alle anfallenden Kosten mit ein. Auch ein guter Überblick ist der Gesamtkreditbetrag, der neben der effektiven Tilgung auch alle anfallenden Zinsen enthält. Unter „Tarifdetails“ werden viele Informationen zum Anbieter angezeigt, so auch wichtige Einzelheiten des Angebotes sowie den vertraglichen Regelungen. Hier wird zum Beispiel auch ausgeführt, wann eine teilweise oder komplette Tilgung des Kredites vorgenommen werden kann. Ob eine Zahlpause bei einer Zahlungsschwierigkeit besteht oder ob eine separate Kontoführungsgebühr für das Kreditkonto anfällt. Darüber hinaus werden auch die vertraglichen Annahmerichtlinien, die dann zur Prüfung einzureichenden Unterlagen und das aufgeführte Berechnungsbeispiel näher erläutert. So kann sich der Interessent ein exaktes Bild von den Möglichkeiten des Kredites machen. Anhand der aufgezeigten Bewertung wird bereits schon im Vorfeld erkannt, wie gut die Annahmequote bei diesem Kreditanbieter ausfällt.

Ein verbindliches Angebot anfordern

Wer sich für eine Bank entschieden hat, kann direkt aus dem Kreditvergleich heraus ein verbindliches Angebot anfordern. Das Menü führt Schritt für Schritt weiter und führt sicher mit allen Angaben durch das Procedere. Mit dieser Anfrage wird aber noch keine Information oder Anfrage an die SCHUFA ausgelöst, die sich evtl. negativ auf den Scoring-Wert der Schufa auswirken könnte. Darüber hinaus wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich ein zweiter Kreditnehmer durchaus positiv bei den Kreditkonditionen bemerkbar machen könnte, zumal wenn die Bonität zur Festlegung der Kreditzinsen mit herangezogen wird. Des Weiteren werden einige persönliche Informationen abgefragt, diese sollten wahrheitsgemäß in die dafür vorgesehenen Zeilen eingeben werden. Dazu gehören auch Angaben zum Einkommen, den regelmäßigen Ausgaben wie Miete oder Versicherungen sowie den Vermögensverhältnissen oder ob der Antragsteller zur Miete oder im Eigentum wohnt. Die Belege, wie beispielsweise eine aktuelle Gehaltsabrechnung, können eingescannt und dann per E-Mail oder auf dem Postweg nachgereicht werden.

Erforderliche Unterlagen für eine Kreditprüfung:

  • Einkommensnachweise wie Lohn- und Gehaltsabrechnung oder Rentenbescheid
  • Ausgefüllte Selbstauskunft mit regelmäßigen Ausgaben
  • Aufstellung von vorhandenen Vermögenswerten
  • Liquiditätsberechnung – Vergleich von monatlichen Einnahmen abzüglich der regelmäßigen Ausgaben

Die Kreditprüfung und Angebotsunterbreitung

Wenn aus dem Kreditvergleich heraus ein verbindliches Angebot anfordert wird, dann werden alle Informationen selbstverständlich verschlüsselt übermittelt. Sowie die Daten beim Anbieter vorliegen, erfolgt daraufhin die Prüfung der Daten sowie die Abfrage bei der SCHUFA oder einer ähnlichen Wirtschaftsauskunftei. Wenn der Kreditgeber die Kreditanfrage positiv beurteilt, werden zunächst per E-Mail und dann per Post das verbindliche Angebot bzw. der Kreditvertrag versendet. Eventuell müssen dann noch einige Unterlagen, die als Beleg für die im Kreditvergleich angegebenen Daten, als Original eingereicht werden. Aber alles was erforderlich ist, wird ausdrücklich in der Email mitgeteilt. In der Regel wird das unkomplizierte Post-Ident-Verfahren in Anspruch genommen um Auflagen des Geldwäschegesetzes zu erfüllen. Dazu muss ein Formular, das mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung in einer Postfiliale vorlegt wird. Um die Identifizierung abzuschließen werden gleichzeitig das bestätigte Exemplar des Kreditvertrages sowie eventuell noch benötigte Unterlagen auf den Postweg versendet.

Benötigte Unterlagen für das Post-Ident-Verfahren:

  • gültiger Personalausweis oder
  • gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, diese wird beim Einwohnermeldeamt ausgestellt
  • Formular für das Post-Ident-Verfahren
  • unterzeichnetes Exemplar des Kreditvertrages

Die Auszahlung des Kreditbetrages

Sobald alle Unterlagen beim dem Kreditgeber eingegangen sind, wird die Kreditsumme auf das von ihnen angegebene Konto ausgezahlt. Der Kreditvergleich bietet sich also für die komplette Beantragung und Abwicklung eines Ratenkredites an. Es können schnell und unkompliziert alle notwendigen Schritte veranlasst werden. Und selbst wenn eine Bank das Kreditanliegen nicht bearbeiten sollte, kann sich unkompliziert an die nächste gewendet werden, da die Angebotsanfragen keinerlei Auswirkungen auf den Schufa-Score oder sonstige Bonitäten haben.

Kreditvergleich bedeutet effektiv Kosten sparen

Mit dem seriösen Kreditvergleich stehen alle Wege offen, um sich zum einen zur aktuellen Marktsituation auf dem Kreditmarkt zu informieren und zum anderen durch einen cleveren Vergleich günstig einen Kredit aufzunehmen oder auch einen bereits bestehenden Kredit abzulösen. Die große Auswahl der Kreditanbieter räumt einen einen guten Marktüberblick ein, sodass Ihre Wünsche schnell in Erfüllung gehen und ordentlich Kosten eingespart werden können!