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FAQ-0095 VSNR-VFNR

Was Ist im Feld VSNR-VFNR zu melden?

Primär ist die Versicherungsnummer nach § 147 SGB VI zu melden. Diese ist dem Sozialversicherungsausweis zu entnehmen.
Sofern für den Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten keine Versicherungsnummer bekannt ist, beantragt der Arbeitgeber mit der Meldung des DSVV die Feststellung oder Vergabe einer Versicherungsnummer oder einer Verfahrensnummer bei der ZSS. Für die Vergabe der Verfahrensnummer gilt das Verfahren nach § 147 SGB VI entsprechend. 
 

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