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FAQ-0099 DBKE

Wann ist der Baustein DBKE zu liefern?

Der Baustein „Kündigung/Entlassung“ ist bei der nächsten Entgeltabrechnung zu melden, nachdem die Kündigung ausgesprochen oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist der Baustein spätestens 3 Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu melden. Sofern im DBKE  Änderungen eintreten, kann dieser bis zum Ende der Beschäftigung mit aktuelleren Daten gemeldet werden. Eine Stornierung der Vormonate ist nicht erforderlich.

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