FAQ-0132 DBSB - Leistungen der BA
Sind Leistungen der BA nach § 264 SGB III (Zuschüsse zu den Lohnkosten) bzw. nach § 421 j SGB III (Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer) im DBSB mit der Art 05 "Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG)" zu melden, obwohl es keine Zahlungen des Arbeitgebers an den Beschäftigten sind?
Nein!
Der Schlüssel 05 ist für Zuschüsse zu den Lohnkosten nach § 264 SGB III nicht zu melden, da es sich hierbei um einen Zuschuss für den Arbeitgeber handelt, der nicht in die Lohnabrechnung des Beschäftigten einfließt und auch keine Auswirkung auf den Progressionsvorbehalt nach § 32 b Abs. 1 Nr. 1a EStG hat.
In Fällen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nach § 421 J SGB III zahlt die BA direkt Leistungen an den Arbeitnehmer, die dem Arbeitgeber nicht bekannt sind und auch keinen Einfluss auf die Entgeltabrechnung haben. Eine Meldung mit Art 05 ist ebenfalls nicht abzugeben. Die abrufenden Stellen erfahren wie bei allen anderen Sozialleistungen den Bezug durch den Empfänger der Sozialleistung im Rahmen der Mitwirkungspflichten.
