FAQ-0060 Meldepflichten
Sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet an ELENA teilzunehmen? Welche Sanktionen gäbe es im Falle einer Nichtteilnahme?
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Entgeltdaten seiner Beschäftigten monatlich im ELENA-Verfahren zu melden (§97 SBG IV). Die Nichtteilnahme am Verfahren wird so geahndet, wie es im Fall anderer Versäumnisse bei den Sozialleistungsmeldungen auch der Fall wäre.
