Sie sind hier: Startseite Fragen und Antworten Allgemein FAQ-0056 Bescheinigungsarten

FAQ-0056 Bescheinigungsarten

Welche Bescheinigungsarten werden ins ELENA Verfahren einbezogen?

Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III, Nebeneinkommensbescheinigungen gem. 313 SGB II, Auskunft über die Beschäftigung gem. § 315 SGB III, Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld gem. § 23 WoGG, Einkommensnachweise nach §§ 2 und 9 Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG).

Artikelaktionen