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FAQ-0327 Bestätigung der Löschung

Kann einzelnen Personen bestätigt werden, dass konkret ihre Daten gelöscht wurden?

Um diese Frage verständlich zu beantworten, ist es nötig, sich das Verfahren anzusehen.

Schritte und Verantwortliche Beschreibung
1 AG

Der AG schickt die ELENA-Daten mit dem Ordnungsmerkmal VSNR.

2 RFV

Die RFV ordnet jeder VSNR ein Pseudonym zu. Nur die RFV weiß also, welche VSNR sich hinter dem Pseudonym verbirgt.

Die RFV schickt der ZSS als Ordnungsmerkmal das Pseudonym.

3 BfDI

Die ELENA-Daten bei der ZSS werden mit einem Schlüssel des BfDI verschlüsselt, so dass die Daten nicht mehr lesbar sind.

Zum Lesen der Daten ist der Schlüssel nötig.

4 ZSS

Die Daten bei der ZSS sind mit dem Schlüssel des BfDI verschlüsselt und verwenden als Ordnungsmerkmal das Pseudonym.

 

Um die Daten einer bestimmten Person zu finden, ist also ein Abgleich mit der RFV nötig. Um die Daten zu entschlüsseln ist außerdem der Einsatz des Schlüssels nötig, den der BfDI verwaltet.

Um also einer bestimmten Person zu bestätigen, dass ihre Daten gelöscht sind, müsste man diese Daten erst finden und dann entschlüsseln. Das Löschkonzept sieht aber vor, dass die RFV, der BfDI und die ZSS jeweils ihre Daten löschen, ohne sie vorher zu entpseudonymisieren und zu entschlüsseln.

Wir werden auf dieser Website die Löschung dokumentieren. Wenn alle Daten gelöscht sind, sind auch Ihre Daten gelöscht.

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