FAQ-0332 Entstandene Kosten
Wer ersetzt mir die Kosten, die mir als Arbeitgeber durch ELENA entstanden sind?
Eine Erstattung der Kosten, die den Arbeitgebern im Zusammenhang mit dem ELENA-Verfahren entstanden sind, ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung wird unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales prüfen, inwieweit auf der Grundlage der bei ELENA gewonnenen Erkenntnisse das bestehende Meldeverfahren in der sozialen Sicherung optimiert und das erworbene Know-how so weit wie möglich weiter genutzt werden kann.
