FAQ-0323 Folgeregelung
Wie kann eine Folgeregelung zu ELENA aussehen und ab wann könnte sie realistisch umgesetzt werden?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratischeres Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.
Eine Folgeregelung kann erst nach Inkrafttreten eines Aufhebungsgesetzes zum ELENA-Verfahrensgesetz umgesetzt werden.
