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Zeitplan



Termine

  • Der Aufbau der Infrastruktur soll im Jahre 2009 abgeschlossen sein, so dass die Arbeitgeber ab 01.01.2010 Meldungen für die Arbeitnehmer übermitteln können.
  • Ab dem 01.01.2012 wird das ELENA-Verfahren dann in der Praxis angewendet werden.
  • Gleichzeitig soll bis zum Jahre 2015 geprüft werden, ob alle Bescheinigungen des Sozialrechts in das Verfahren eingebunden werden können.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

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