Gemeinsamen Grundsätze nach § 22 DEÜV
Gemeinsamen Grundsätze für die Untersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen und Ausfüllhilfen (Systemuntersuchung) und die Datenweiterleitung innerhalb der Sozialversicherung nach § 22 DEÜV in der vom 1. Januar 2010 an geltenden Fassung
