Versicherungsnummer
Der Arbeitgeber meldet die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung bei der Krankenkasse des Beschäftigten. Ob der Beschäftigte eine Versicherungsnummer (VSNR) hat, kann der Arbeitgeber mit dem DSVV ermitten.
Wenn der Beschäftigte noch keine Versicherungsnummer (VSNR) hat, wird mit der Meldung bei der Krankenkasse die Vergabe durch den zuständigen Rentenversicherungsträger ausgelöst, der diese dem Beschäftigten dann auch mitteilt.
Beschäftigte können sich wegen der Vergabe einer Versicherungsnummer auch direkt an den Rentenversicherungsträger wenden. Für die Vergabe einer VSNR sind folgende Angaben nötig:
- Geburtsdatum,
- Geburtsort,
- Geburtsnamen sowie
- aktuelle Postanschrift.
Für Beschäftigte, die derzeit keine VSNR benötigen (z. B. Beamte) wird analog zur VSNR im ELENA-Verfahren eine so genannte Verfahrensnummer (VFNR) vergeben.
