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Teilnehmer

Teilnehmer sind Angemeldete sowie Beschäftigte, die zu einem Zweig der Sozialversicherung Beiträge entrichten, Beamte, Richter und Soldaten.

Teilnehmer wird man durch

  • eigene Anmeldung zum Verfahren oder
  • die Meldungen des Arbeitgebers für seine Beschäftigten.

Beschäftigte sind alle

 

Zur Klarstellung: Im Sinne dieser Regeln besteht keine Meldepflicht für:

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