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Sichere Authentisierungseinheit

Eine sichere Authentisierungseinheit ist ein System, mit dem die Authentisierung und die Authentifizierung sicher durchgeführt werden kann.

Gemäß § 102 Abs. 1 SGB IV muss jeder Abrufberechtigte sich für den jeweiligen Abruf gegenüber der ZSS persönlich als Behördenmitarbeiter mit seiner sicheren Authentisierungseinheit nach dem Signaturgesetz authentisieren.

Analog dazu, für die Anmeldung, muss sich der Anmeldeberechtigte gegenüber der RFV persönlich als Anmeldestellenmitarbeiter mit seiner sicheren Authentisierungseinheit nach dem Signaturgesetz authentisieren.

Der Abrufagent authentisiert sich ebenfalls mit einer sicheren Authentisierungseinheit gegenüber der ZSS beim Abruf und gegenüber der RFV bei der Anmeldung.

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