Schlüsselzahlen für Beitragsgruppen
Beitragsgruppen dienen im ELENA-Verfahren der einheitlichen Berechnung von Beiträgen.
Beitragsgruppen sind in den Meldungen mit dem vierstelligen numerischen Schlüssel zu verschlüsseln.
Für jeden Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten ist in der Reihenfolge Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung die zutreffende Ziffer (vgl. Anlage 1 der Gemeinsamen Gründsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Absatz 2 SGB IV) anzugeben.
