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Schlüsselzahlen für Beitragsgruppen

Beitragsgruppen dienen im ELENA-Verfahren der einheitlichen Berechnung von Beiträgen.

Beitragsgruppen sind in den Meldungen mit dem vierstelligen numerischen Schlüssel zu verschlüsseln.

Für jeden Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten ist in der Reihenfolge Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung die zutreffende Ziffer (vgl. Anlage 1 der Gemeinsamen Gründsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Absatz 2 SGB IV) anzugeben.

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