Sie sind hier: Startseite Archiv Glossar Qualifizierte elektronische Signatur (Qualifiziertes Signatur-Zertifikat)

Qualifizierte elektronische Signatur (Qualifiziertes Signatur-Zertifikat)

Die Teilnehmer verwenden für die Authentisierung im ELENA-Verfahren ein qualifiziertes elektronisches Signatur-Zertifikat.

Die Anwendung von qualifizierten elektronischen Signaturen gewährleistet die Rechtssicherheit im Bereich der elektronischen Kommunikation.

Es können beliebig viele Signaturkarten pro Teilnehmer in das Verfahren eingebracht werden, sofern sie nach dem Signaturgesetz zugelassen sind und kein Pseudonym im Signaturzertifikat enthalten.

Weiter sind die Anforderungen aus dem jeweils gültigen Signaturgesetz und der Signaturverordnung zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur umzusetzen.

Artikelaktionen