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Meldung

Arbeitgeber müssen monatlich für jeden Beschäftigten einen Multifunktionalen Verdienstdatensatz (MVDS) an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) schicken.

Vom Arbeitgeber ist für jeden Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung monatlich eine Meldung an die ZSS zu erstatten. Dies gilt auch für Monate, in denen Entgelt nicht gezahlt wird, das Arbeits- oder Dienstverhältnis aber weiter besteht. Eine Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis.

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