Sie sind hier: Startseite Archiv Glossar Entgeltnachweise

Entgeltnachweise

In das ELENA-Verfahren integrierte Nachweise, die von entsprechenden Behörden mit vorheriger Genehmigung des Teilnehmers abgerufen werden können.

Das ELENA Verfahren findet nach § 95 SGB IV auf folgende Auskünfte, Bescheinigungen und (erfasste) Nachweise Anwendung:

  1. Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III
    • bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses
  2. Nebeneinkommensbescheinigung nach § 313 SGB III bei Arbeitslosengeld
    • bei Arbeitslosigkeit (Alg) und
    • bei Übergangsgeld (Übg)
  3. Auskunft über die Beschäftigung nach § 315 Abs. 3 SGB III
    • bei Teilarbeitslosengeld (Teil-Alg),
    • bei Übergangsgeld (Übg)
    • bei Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (Alg-W) und
    • bei Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) / Ausbildungsgeld (Abg)
  4. Auskünfte über den Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag nach § 23 Abs. 2 WoGG
    • bei Wohngeld
  5. Einkommensnachweise § 2 Abs. 7 Satz 4 und § 9 BEEG
    • bei Bundeselterngeld
Artikelaktionen