Entgeltnachweise
In das ELENA-Verfahren integrierte Nachweise, die von entsprechenden Behörden mit vorheriger Genehmigung des Teilnehmers abgerufen werden können.
Das ELENA Verfahren findet nach § 95 SGB IV auf folgende Auskünfte, Bescheinigungen und (erfasste) Nachweise Anwendung:
- Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III
- bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses
- Nebeneinkommensbescheinigung nach § 313 SGB III bei Arbeitslosengeld
- bei Arbeitslosigkeit (Alg) und
- bei Übergangsgeld (Übg)
- Auskunft über die Beschäftigung nach § 315 Abs. 3 SGB III
- bei Teilarbeitslosengeld (Teil-Alg),
- bei Übergangsgeld (Übg)
- bei Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (Alg-W) und
- bei Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) / Ausbildungsgeld (Abg)
- Auskünfte über den Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag nach § 23 Abs. 2 WoGG
- bei Wohngeld
- Einkommensnachweise § 2 Abs. 7 Satz 4 und § 9 BEEG
- bei Bundeselterngeld
