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Datenabruf

Die abrufenden Behörden rufen die für das jeweilige Verwaltungsverfahren erforderlichen Daten bei der ZSS ab.

Abgerufen werden können die Datenkategorien, die in den Vorgaben zum jeweiligen Abrufdatensatz festgelegt sind. Mit dem Abruf wird der ZSS von der abrufenden Behörde der Umfang der zu übermittelnden Daten mitgeteilt. Die ZSS stellt die Daten zusammen und übermittelt diese an die abrufende Behörde.

Die übermittelten Daten dürfen nur für das jeweilige Verwaltungsverfahren benutzt werden.

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