Abrufende Behörde
Abrufende Behörden sind die Stellen (Wohngeld, Elterngeld, BA), die einen erfassten Nachweis für das jeweilige Verwaltungsverfahren benötigen.
Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Absatz 2 SGB X).
Eine Abrufende Behörde ruft mit Einverständnis des Teilnehmers gemäß § 102 SGB IV die erforderlichen Daten von der ZSS ab und verarbeitet diese weiter.
Erfasste Nachweise sind in § 95 Abs. 1 SGB IV geregelt.
