Abrufberechtigter Mitarbeiter
Der ZSS müssen Abrufberechtigte (mit dem Umfang ihrer Berechtigung) von ihrer Behörde gemeldet werden.
Jeder abrufberechtigte Mitarbeiter muss sich für den jeweiligen Abruf gegenüber der Zentralen Speicherstelle persönlich als Behördenmitarbeiter mit seiner sicheren Authentisierungseinheit nach dem Signaturgesetz authentisieren. Der Abrufberechtigte kann einen Abruf tätigen und wird somit eine abrufende verantwortliche Person.
Eine ähnliche Funktion übt der anmeldeberechtigte Mitarbeiter im Anmeldeverfahren aus.
