Abrufagent
Der Abrufagent ist eine Softwarekomponente, die zum Abruf bei der ZSS und zur Anmeldung bei der RFV berechtigt.
Der Abrufagent wird über ein Zertifikat dem verantwortlichen Mitarbeiter einer abrufenden Behörde zugewiesen. Eine Behörde kann einen oder mehrere Abrufagenten haben.
Der Abrufagent führt als virtueller Sachbearbeiter alle Abrufe bzw. Anmeldungen einer bestimmten abrufenden Behörde bzw. einer Anmeldestelle durch. Der Abrufagent wird anstatt der Authentisierung des „normalen“ Sachbearbeiters beim Abruf durch die ZSS und bei der Anmeldung durch die RFV authentifiziert.
Die Verantwortung für Protokollierung bei Verwendung eines Abrufagenten der weiterverarbeitenden Person trägt die abrufende Behörde bzw. die Anmeldestelle (§ 102 Abs. 3 SGB IV).
Der Abrufagent muss über eine sichere Authentisierungseinheit verfügen. Die abrufende Behörde und die Anmeldestelle haben sicherzustellen, dass der Abrufagent nur von berechtigten Sachbearbeitern angesprochen werden kann. Dies muss durch ein geeignetes Sicherheitskonzept nachgewiesen werden. Die Einhaltung des Sicherheitskonzeptes ist durch eine Selbsterklärung der abrufenden Behörde bzw. der Anmeldestelle darzulegen.
Der Betrieb des Abrufagenten muss durch die abrufende Behörde bzw. durch die Anmeldestelle erfolgen. Eine Datenverarbeitung im Auftrag ist unzulässig.
