Sonstige Fragen
Ja. Es gelten dieselben Fehlerprüfungen wie bei der DEÜV (Anlage 9 zum Gemeinsamen Rundschreiben vom 26. Februar 2009).
Im E-Mail-Verfahren sind Dateien mit max. 2000 Datensätzen zugelassen. Beim Datentransport mit http(s) - unter Verwendung der Extra-Strukturen - sind 20 000 Datensätze zugelassen.
Nachfolgende Zeichensätze sind zulässig:
| ‘I1‘: | ISO 8859-1 | |
| ‘I5’: | ISO 8859-15 | |
| ‘I8’: | ISO 8-Bit | Code gemäß DIN 66303:2000-06 |
FAQ-0182 Testverfahren
Gibt es ein Testverfahren zwischen den Arbeitgebern und der ZSS für Meldungen nach § 97 Absatz 1 SGB IV?
Ja, ab 01.10.2009 mit einer besonderen Version der Kernprüfung.
Die laufende Dateinummer wird für die Vollständigkeit der eingereichten Dateien benötigt. Im übrigen wird dadurch sichergestellt, dass eingereichte Dateien chronologisch verarbeitet werden, da sie sich bei der Übertragung per E-Mail überholen könnten (Stornierungen werden nicht vor der eigentlichen Meldung verarbeitet).
Das Kernprüfprogramm befindet sich unter dem Link
FAQ-0185 Übermittlung der Daten
Wo erhalte ich einen Antrag auf Ausstellung eines Zertifikats zur Übermittlung der Daten?
Üblicherweise kann man über die meisten Lohn- oder Abrechnungprogramme einen Antrag erstellen und ausgefüllt ausdrucken. Für einzelne Produkte, die keinen Antrag ausdrucken können, erhalten Sie den Antrag eventuell von Ihrem Softwarehaus, oder Sie können auch im Internet auf der Download-Seite den Muster-Antrag verwenden. Neuere zugelassene Software-Versionen ermöglichen auch eine komplette Online-Beantragung ohne schriftliche Unterlagen - ausschließlich bei Folgeanträgen.
HINWEIS: Sehen Sie sich bitte die kompletten Trust Center-Unterlagen an, um alle notwendigen Hinweise für das Verfahren und die Vorgehensweise zu erhalten. Zu den Unterlagen gehören:
- ein Muster-Zertifizierungsantrag des ITSG-Trust Centers
- die Ausfüllhilfe zum Zertifizierungsantrag
- die Antragsinformationen "So erhalten Sie Ihr Zertifikat als Arbeitgeber" oder "So erhalten Sie Ihr Zertifikat als Leistungserbringer".
- die Leistungsbeschreibung des Trust Centers der ITSG GmbH
Bei Fragen zu den Antragsfunktionen mit dem verwendeten Lohn- oder Abrechnungprogramm (Papier oder Online) bieten i. d. R. die Software-Ersteller bzw. -Lieferanten erforderliche Unterstützung. Fragen Sie bitte dort nach!
Sie erhalten die kompletten Trust Center-Unterlagen unter http://www.itsg.de/tc
FAQ-0186 Zertifikatsschlüssel
Kann man bestehende Ent- und Verschlüsselungsprogramme weiterverwenden?
Ja, bestehende Software zur Übermittlung von DEÜV-Datensätzen kann inklusive der Zertifikate übernommen werden.
FAQ-0187 Infrastruktur
Ist mit den Software-Häusern der Abrufenden Stellen bereits das Verfahren für ELENA abgestimmt/geregelt - analog der Software-Ersteller für Lohn- und Gehaltsabrechnungen?
Nein. Die abrufende Stelle ist ab dem 1.1.2012 verpflichtet, am ELENA-Verfahren teilzunehmen. Für die Signatur ist ein Kartenlesegerät notwendig, es wird die einheitliche Schnittstelle der eCard-API verwendet, um die Signaturen zu erstellen.
Die Abstimmung mit den Software-Herstellern für die abrufenden Stellen wird analog zur Arbeitgeber-Information erfolgen. Diese Aktivitäten werden in 2010 gestartet.
FAQ-0188 Betriebssystem MacOS
Gibt es ein zertifiziertes Entgeltabrechungsprogramm, das vom Betriebssystem MacOS unterstützt wird?
Ja. Die Firma TOPIX Informationssysteme AG, Rudolf-Diesel-Straße 14, 85521 Ottobrunn bietet für dieses Betriebssystem ein Programm an. Weitergehende Informationen fonden Sie unter www.itsg.de/upload/sv.netclassic_Betriebssystemunterst%C3%BCtzung_20110105_2292.pdf
FAQ-0218 ELENA-Meldungen mit svnet/classic unter LINUX
Gibt es die Möglichkeit, ELENA-Meldungen mit svnet/classic unter dem Betriebssystem LINUX abzusetzen?
Ja.
Weitergehende Informationen finden Sie unter www.itsg.de/upload/sv.netclassic_Betriebssystemunterst%C3%BCtzung_20100211_1851_1891.pdf
FAQ-0241- HTTPS-Übertragung
Steht die Datenübertragung vom Arbeitgeber zur ZSS über https für alle Anwender zur Verfügung?
Ja.
Das Problem mit der https Clientauthentifizierung auf dem SSL-Server der ZSS, das bei einigen Anwendern bestand, ist behoben. Wie angekündigt, wurde die Firmware der ZSS Prüfkomponente vom Hersteller aktualisiert, so dass sie sich jetzt voll standardkonform verhält. Die Änderung wurde erfolgreich getestet. Damit steht die eXTra-Kommunikation mit der ZSS über https jetzt allen Anwendern zur Verfügung.
Weitergehende Informationen finden Sie hier.
Bei Arbeitgebern, die ihr Abrechnungssystem wechseln, werden die ELENA-Dateien aus dem neuen Entgeltabrechnungssystem von der ZSS abgelehnt. Die Fehlermeldung lautet, dass z. B. die Dateifolgenummern 1 bis 5 bereits verarbeitet wurden. Die Softwarehäuser gehen davon aus, dass ein Systemwechsel im ELENA-Verfahren genauso zu handhaben ist wie im DEÜV-Meldeverfahren, also dass mit dem neuen System wieder mit Dateifolgenummer 1 begonnen wird.
In diesen Fällen haben sich die Anwender an die ELENA-Hotline zu wenden, die die Daten und die Problemstellung aufnimmt und an die ZSS als sog. "Incident" weitergibt. Die ZSS prüft diesen Fall und wird die notwendigen Schritte einleiten, damit der Anwender mit dem neuen System mit der Dateinummer "1" die Meldung fortsetzen kann.
FAQ-0260 Reputation für Mailserver
Warum werden von uns keine Mails angenommen und mit dem Hinweis "schlechte Reputation" (Poor Reputation) abgewiesen
Laut der Senderbasedatenbank unserer Mailappliance, hat die IP Adresse ihres Mailservers die Reputationsstufe "Poor" (www.senderbase.org).
Dies ist keine gute Reputationsstufe, allerdings nehmen wir Emails mit der Reputationsstufe "Poor" bis zum Wert " - 3 " noch an. Zu ihrer Information der Reputationswertebereich beträgt hierzu " - 10 bis + 10 ".
Die Gründe für eine schlechte Reputation sind in den meisten Fällen:
- Ihr Mailserver in ihrem Netzwerk ist mit sogenannter MALWARE infiziert und
wird benutzt um auch SPAM zu senden.
- Ihr Netzwerk ist unsicher und erlaubt Anderen daraus SPAM zu senden.
- Ihr Mailserver ist nicht entsprechend konfiguriert und lässt SPAM-Relay zu.
- Ihr Mailserver verwendet eine dynamische IP-Adresse um Mails direkt ins
Internet zu senden, dies ist aber nicht zulässig.
Diese Informationen sollen ihnen helfen die genannten Mankos zu intentifizieren und zu lösen. Sind einmal die notwendigen Schritte durchgeführt worden, steigt die Reputation innerhalb kurzer Zeit.
Eventuell hatte die Reputationsstufe im besagten Zeitraum einen schlechteren Wert als im Moment, deshalb sollte der Emailversand noch einmal probiert werden.
Sollte der Fehler noch einmal auftreten, schicken Sie uns bitte die komplette Antwortmail unseres Mailservers samt Mailheader zu
