Fehlermeldungen
FAQ-0175 Fehlermeldung
Ein Datensatz wird von der ZSS abgewiesen und der Datensatz des Folgemonats wird schon gesendet, bevor der fehlende Monat geschickt wird: Wird der Satz verarbeitet oder wird er abgewiesen? (Der Datensatz für Oktober 2010 wird wegen Fehler von der ZSS nicht verarbeitet. Der Datensatz für den Monat November 2010 wird gemeldet, es gibt aber noch keinen Satz für Oktober 2010. Wird der Satz für November 2010 verarbeitet?)
Ein fehlerhafter Satz stoppt nicht die Weiterverarbeitung. Der Datensatz für November 2010 wird verarbeitet.
Bei einer Stornierung wird der Datensatz einschließlich der gelieferten Bausteine auf Fehler geprüft. Darüber hinaus werden die Felder Versicherungsnummer/ Verfahrensnummer, Betriebsnummer Verursacher und Meldemonat Beginn und Ende gegen die Bestandsdaten geprüft.
Ja, die Fehlerprotokolle werden von der ZSS versandt.
FAQ-0178 Zusätzliche Statuscodes
Werden bei der ZSS neben der Kernprüfung der Datensätze weitere Vorprüfungen durchgeführt, die ggf. auch zur Abweisung der gesamten Sendung führen?
Ja. Bei den Vorprüfungen werden die folgenden Statuscodes durch die ZSS ausgegeben. Diese sind nicht in den Anlagen 5, 5a und 5b zur ELENA-Verfahrensbeschreibung aufgeführt.
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statuscodes-2010-01-20.pdf | 20.01.2010 |
Nach § 100 Abs. 4 SGB IV muss die Registratur Fachverfahren bei der Anmeldung eines Teilnehmers zur Prüfung der Richtigkeit der Versicherungs- bzw. Verfahrensnummer die für das Verfahren erforderlichen Daten mit dem Stammdatensatzbestand der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) abgleichen. In analoger Anwendung dieser Vorschrift erfolgt dieser Abgleich bereits bei der Annahme des Datensatzes MVDS. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Daten eines Teilnehmers unter dem korrekten Ordnungsbegriff (vorläufige Identitätsnummer oder Zertifikatsidentitätsnummer) gespeichert werden und damit beim Abruf vollständig zur Verfügung gestellt werden können.
Die DSRV vergleicht die mit dem MVDS gelieferten persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsort, Postleitzahl, Wohnort, Straße) mit den entsprechenden Daten im Stammdatensatzbestand. Beim Abgleich der Daten werden immer die Pflichtangaben Name, Vorname sowie Postleitzahl und Wohnort berücksichtigt. Der Geburtsname, der Geburtsort und die Straße fließen nur dann in den Abgleich ein, wenn diese sowohl im MVDS als auch im Stammdatensatzbestand der DSRV vorhanden sind. Die einzelnen Daten werden beim Abgleich unterschiedlich gewichtet (so führt z. B. nur die Abweichung der Anschrift nicht zum Fehler) und geringe Abweichungen werden toleriert. Wenn der Abgleich der Daten zu einem Übereinstimmungsgrad kleiner 40% führt, wird unterstellt, dass die persönlichen Daten nicht zu der gemeldeten Versicherungs- bzw. Verfahrensnummer passen und der Fehler "MVDSz96" an den Absender zurückgemeldet. In diesem Fall wird der MVDS nicht bei der Zentralen Speicherstelle abgelegt.
Die Fehlermeldung kann die folgenden Ursachen haben, die aber in jedem Fall einer manuellen Klärung anhand amtlicher Dokumente (z. B. Sozialversicherungsausweis oder Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) bedürfen:
- Die Daten im MVDS sind tatsächlich falsch (z. B. die Schreibweise). Zunächst sollte geprüft werden, ob tatsächlich die richtige Versicherungs- bzw. Verfahrensnummer verwendet wurde oder eventuell der Familienname und der Vorname im MVDS vertauscht wurden. In diesem Fall können die Daten durch den Arbeitgeber/Dienstherrn korrigiert und erneut übermittelt werden.
- Die Daten sind korrekt und offenbar im Stammdatensatzbestand bei der DSRV falsch gespeichert. In diesem Fall muss eine Klärung mit dem Rentenversicherungsträger erfolgen. Der Teilnehmer wendet sich mit diesem Schreiben an den zuständigen Rentenversicherungsträger, um die Überprüfung bzw. Korrektur der persönlichen Daten zu veranlassen. Dem Schreiben ist in jedem Fall ein amtliches Dokument beizufügen, das die persönlichen Daten enthält. Der Sozialversicherungsausweis ist an dieser Stelle nicht ausreichend, da er u. a. keinen Geburtsort enthält.
Wenn ein Arbeitgeber/Dienstherr eine solche Klärung veranlassen möchte, muss er dem Rentenversicherungsträger die oben genannten Unterlagen zusenden und das Anschreiben von dem betroffenen Teilnehmer unterschreiben lassen bzw. eine Erklärung des Teilnehmers beilegen, dass dieser die Korrektur seiner persönlichen Daten wünscht.
Der ursprünglich mit dem Fehler MVDSz96 abgewiesene Datensatz MVDS ist mit den korrigierten Daten erneut zu übermitteln.
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schreiben-an-den-rentenversicherungstraeger.pdf | 13.07.2011 |
Der MVDS999 bzw. DSVV999 wird dadurch verursacht, dass der Datensatz bezogen auf die Angaben in der Schalterleiste zu lang ist. Mögliche Ursache kann ein Programmfehler beim Zeilenumbruch "carriage return line feed" (CRLF) sein.
Hinweis:
Bei den betroffenen Datensätzen werden z.T. überflüssige Blanks am Satzende mitgeschickt - d. h. das Satzendekennzeichen befindet sich nicht an der richtigen Stelle. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Softwarehersteller.
FAQ-0252 Mailanhang
Warum wird meine Mail abgewiesen mit der Fehlermeldung: - keine der gesendeten Dateien kann als Auftragssatz erkannt werden (C11 / AGAE0000005). - Keine der gesendeten Dateien kann als Nutzdaten erkannt werden (C13 /AGAA0000001). obwohl die Dateien in der Mail enthalten sind?
In vereinzelten Fällen kommen bei der ZSS Emails an, in denen die Anhänge mit conten.-Disposition: inline gekennzeichnet sind. Diese Art von Mails kann die ZSS nicht verarbeiten, was zur Abweisung der Sendung führt, da die ZSS die Anhänge ncht korrekt erkennen kann. Bitte stellen Sie in Ihrer Mailsoftware sicher, dass die Anhänge mit Content-Disposition: attachment versendet werden.
FAQ-0259 AGVE0001021
Es erscheint die Fehlermeldung "AGVE0001021 - Die Datei ist für keinen Schlüssel der ZSS verschlüsselt."
Bei einer Störung in der Betriebskonfiguration der ZSS am 24.1.2011 wurde versehentlich die Meldung "AGVE0001021 - Die Datei ist für keinen Schlüssel der ZSS verschlüsselt" erzeugt. Die ZSS hat nach der Behebung der Störung alle betroffenen Sendungen erneut verarbeitet, d.h. es wurde auch eine zweite Ausgangssendung mit dem richtigen Verarbeitungsergebnis erzeugt.
Empfehlung:
Ausgänge mit der Meldung "AGVE0001021 - Die Datei ist für keinen Schlüssel der ZSS verschlüsselt", die am 24.1.2011 erzeugt wurden, können ignoriert werden.
