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FAQ-0154 Teilnehmer

Wer muss nicht gemeldet werden?

Meldungen sind nicht zu erstatten für:

- geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8a des Vierten Buches 
  Sozialgesetzbuch
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Strafgefangene
- Empfänger von Sozialleistungen
- Beamte, Richter und Soldaten im Ruhestand (noch nicht 100% geklärt)
- Arbeitnehmer, die Karenzentschädigungen nach § 74 ff. Handelsgesetzbuch 
  erhalten

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