FAQ-0154 Teilnehmer
Wer muss nicht gemeldet werden?
Meldungen sind nicht zu erstatten für:
- geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8a des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Strafgefangene
- Empfänger von Sozialleistungen
- Beamte, Richter und Soldaten im Ruhestand (noch nicht 100% geklärt)
- Arbeitnehmer, die Karenzentschädigungen nach § 74 ff. Handelsgesetzbuch
erhalten
