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FAQ-0168 Selbständige

Müssen für Geschäftsführer einer Firma, die als Selbständige bei der Lohnsteuerberechnung geführt werden, Datensätze im ELENA-Verfahren gesendet werden?

Gemäß § 97 Absatz 1 SGB IV müssen alle Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten monatlich mit der Entgeltabrechung eine Meldung an die Zentrale Speicherstelle abgeben. Meldungen sind zu erstatten für Beschäftigte, die kranken-, pflege-, renten- oder nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungspflichtig sind. Es ist demnach zu prüfen, ob Versicherungspflicht in den genannten Versicherungszweigen vorliegt.

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