FAQ-0151 Gefangene
Sind für Gefangene Meldungen nach § 97 Abs. 1 SGB IV abzugeben?
Nein. Gefangene im Sinne von SGB III sind Personen, die im Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung oder einstweilig nach § 126a Abs. 1 der Strafprozessordnung untergebracht sind.
