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FAQ-0151 Gefangene

Sind für Gefangene Meldungen nach § 97 Abs. 1 SGB IV abzugeben?

Nein. Gefangene im Sinne von SGB III sind Personen, die im Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung oder einstweilig nach § 126a Abs. 1 der Strafprozessordnung untergebracht sind.

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