FAQ-0136 Datenübertragung mit FTAM
Ist die Datenübertragung im ELENA-Verfahren mit dem FTAM-Verfahren zugelassen ?
Ja, ab nur bis 31.12.2010. Die Datenübertragung ist in den Gemeinsamen Grundsätzen unter Ziffer 6.2 geregelt.
Ab 01.01.2011 wird das Übertragungsprotokoll FTAM von der Zentralen Speicherstelle (ZSS) nicht mehr unterstützt.
Für die Datenübertragung zwischen Arbeitgebern und ZSS sind die „Richtlinien für den Datenaustausch“ in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
Für die Anbindung von Arbeitgebern an die Annahmestelle "T-Systems" wird nach Auskunft der Hotline von T-Systems zum Jahresanfang 2010 ein eigenes Datenblatt für das ELENA-Verfahren zur Verfügung stehen. Das bisher gültige Datenblatt für die Anbindung von Arbeitgebern an die Annahmestelle "T-Systems" ist als Download beigefügt.
Für Fragen von Arbeitgebern, die FTAM verwenden, steht die Hotline der Annahmestelle wie folgt zur Verfügung:
- Telefon: 0800 / 3324785
- Telefax: 01805 / 33449818108 oder
- E-Mail: edi.hotline@t-systems.com
