FAQ-0122 Steuerfreie Bezüge
Wenn Bezüge nach Doppelbesteuerungsabkommen oder Auslandstätigkeitserlass abgerechnet werden, wie müssen diese im ELENA-Verfahren im Datenbaustein Steuerfreie Bezüge (DBSB) dargestellt werden?
Steuerfreie Bezüge im Rahmen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gehören nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 WoGG zum anrechenbaren Jahreseinkommen und sind zu melden (Schlüssel 99). Der steuerfreie Auslandsverwendungszuschlag nach § 58a Bundesbesoldungsgesetz braucht hingegen nicht gemeldet zu werden.
