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FAQ-0094 Geburtsangaben

Ist der Datenbaustein DBGB im MVDS regelmäßig zu übermitteln?

Nach Ziffer 5.2 der Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle im Rahmen des Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises nach § 28b Absatz 6 SGB IV muss der Datensatz MVDS mindestens die Bausteine DBEN, DBNA, DBGB, DBAN und DBAG enthalten. Das Feld „Geburtsort“ ist anzugeben, wenn dieser bekannt ist. 
 

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