FAQ-0123 Datenbaustein DBEN
Bei geringfügig Beschäftigten, die nach Stückzahl entlohnt werden, welche Angaben müssen im Datenbaustein DBEN an der Stelle 035-038 (Arbeitszeit wöchentlich) gemacht werden?
Steht die Wochenarbeitszeit nicht fest, ist ein Durchschnittswert für die im Abrechnungszeitraum geleistete Wochenstundenzahl zu errechnen. Bei der Frage nach der Arbeitszeit im Abrechnungszeitraum ist die vereinbarte Arbeitszeit, die für den Arbeitnehmer gegolten hat, maßgeblich. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ist unbeachtlich. Beispiel: Das Arbeitsverhältnis dauerte zwei Tage, wobei keine Wochenarbeitszeit vereinbart wurde, weil sich der Einsatz nach den betrieblichen Erfordernissen richtet. Auch in diesem Fall ist eine durchschnittliche Stundenzahl zu ermitteln. In Zweifelsfällen ist hier auf die Erfahrungswerte aus der betrieblichen Praxis abzustellen. Sofern eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht sachgerecht ermittelt werden kann, wie z. B. bei Vertrauensarbeitszeit oder bei Heimarbeit, ist „99,99“ zu melden. In diesen Fällen kann es zu Rückfragen der abrufenden Behörden beim Arbeitnehmer kommen.
