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FAQ-0091 Papiermeldung

Kann der Arbeitgeber eine Entgeltmeldung nach § 97 Abs. SGB IV auf Papier abgeben? Gehören eingetragene Verein zum Kreis des § 1 ELENA-DVO?

  1. Nein. Im ELENA-Verfahren ist eine Papierbescheinigung nicht vorgesehen. Nach dem ELENA-Verfahrensgestz hat der Arbeitgeber die Pflicht, verschlüsselt an die ZSS zu melden.
  2. Dieser Kreis gehört nicht zum § 28a Abs. 6a SGB IV und sind demnach zur Meldung im ELENA-Verfahren verpflichtet.

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