FAQ-0091 Papiermeldung
Kann der Arbeitgeber eine Entgeltmeldung nach § 97 Abs. SGB IV auf Papier abgeben? Gehören eingetragene Verein zum Kreis des § 1 ELENA-DVO?
- Nein. Im ELENA-Verfahren ist eine Papierbescheinigung nicht vorgesehen. Nach dem ELENA-Verfahrensgestz hat der Arbeitgeber die Pflicht, verschlüsselt an die ZSS zu melden.
- Dieser Kreis gehört nicht zum § 28a Abs. 6a SGB IV und sind demnach zur Meldung im ELENA-Verfahren verpflichtet.
.
