Das Verfahren ELENA wird erst dann eingestellt und die gespeicherten Daten werden erst dann gelöscht werden, wenn es hierfür eine entsprechende gesetzliche Grundlage gibt.
FAQ-0314 Arbeitgebermeldungen
Müssen aktuell noch die Datensätze gemeldet werden?
Ja, der MVDS muss weiterhin gesendet werden. Bei Übermittlung des DSVV reagiert die ZSS wie bisher.
FAQ-0316 Fehlerprüfungen
Die ZSS hat angekündigt, "die Prüfung auszusetzen". Was bedeutet das?
Die Prüfungen in den Verfahren der ZSS werden unverändert fortgeführt.
FAQ-0317 Arbeitserleichterungen
Ergeben sich Arbeitserleichterungen, z.B. durch Wegfall besonderer Meldungen wie Datenbaustein DBKE Kündigung/ Entlassung?
Die Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet die Datensätze MVDS (einschließlich des Datenbausteins DBKE) zu melden. Auf die Übermittlung des DSVV reagiert die ZSS wie bisher auch.
FAQ-0318 Löschung der Daten
Was passiert mit den bereits gemeldeten Daten?
Eine Löschung von bereits gemeldeten Daten wird erst bei Vorlage einer gesetzlichen Grundlage vorgenommen.
FAQ-0319 Verarbeitung der Meldungen
Werden die Meldungen weiterhin von der ZSS verarbeitet?
Ja.
FAQ-0320 Programmänderungen
Muss die Entgeltabrechnungssoftware aktuell geändert werden?
Ja. Die Anlage 5 zum ELENA-Verfahrensgesetz wird durch die Arbeitsgruppe „Entgeltdaten“ aktuell angepasst. Eine Aussetzung ist vom Gesetz nicht vorgesehen.
FAQ-0321 Updates der Softwareersteller
Ist mit Updates der Software-Hersteller zu rechnen oder kann mit der vorliegenden Version weitergearbeitet werden?
Mit Updates ist zu rechnen. Zum 01.12.2011 ist eine neue Kernprüfungsversion vorgesehen. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben ist das ELENA-Verfahren weiterhin ein Pflicht-Bestandteil der Systemuntersuchung der ITSG.
FAQ-0322 Spezielle Maßnahmen in sv.net?
Was ist mit sv.net? Wurden hier spezielle Maßnahmen aufgegriffen?
sv.net realisiert alle Änderungen.
FAQ-0323 Folgeregelung
Wie kann einen Folgeregelung zu ELENA aussehen und ab wann könnte sie realistisch umgesetzt werden?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratischeres Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.
Eine Folgeregelung kann erst nach Inkrafttreten eines Aufhebungsgesetzes zum ELENA-Verfahrensgesetz umgesetzt werden.