FAQ-0235 Aufgaben BfDI
Welche Aufgabe hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im ELENA-Verfahren?
Der BfDI hat zwei wesentliche Aufgaben:
- Er verwaltet nach § 99 Abs. 3 Satz 2 SGB IV den Datenbank-Hauptschlüssel. So ist sichergestellt, dass tatsächlich nur die zum Abruf berechtigten Stellen die Informationen bekommen, die sie zur Erbringung der Leistung benötigen.
- Er übt nach §§ 81 Abs. 2 SGB X, 24ff. BDSG die datenschutzrechtliche Kontrolle über die Zentrale Speicherstelle und die Registratur Fachverfahren aus, die öffentliche Stellen des Bundes sind.
