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FAQ-0235 Aufgaben BfDI

Welche Aufgabe hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im ELENA-Verfahren?

Der BfDI hat zwei wesentliche Aufgaben:

  • Er verwaltet nach § 99 Abs. 3 Satz 2 SGB IV den Datenbank-Hauptschlüssel. So ist sichergestellt, dass tatsächlich nur die zum Abruf berechtigten Stellen die Informationen bekommen, die sie zur Erbringung der Leistung benötigen.
  • Er übt nach §§ 81 Abs. 2 SGB X, 24ff. BDSG die datenschutzrechtliche Kontrolle über die Zentrale Speicherstelle und die Registratur Fachverfahren aus, die öffentliche Stellen des Bundes sind.
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