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Informationssicherheit und Datenschutz

Fragen und Antworten zur Informationssicherheit und zum Datenschutz


FAQ-0189 Datenschutz

Wie werden die Daten im ELENA-Verfahren geschützt?

  • Alle übermittelten Entgeltdaten werden in so genannten multifunktionalen Verdienstdatensätzen (MVDS) verschlüsselt übertragen. Die Datenschutzbeauftragten haben nach intensiver Prüfung der komplexen Sicherungsmechanismen dem Verfahren zugestimmt.
  • Bevor die Daten in der Zentralen Speicherstelle (ZSS) abgespeichert werden, werden sie in der Registratur Fachverfahren (RFV) pseudonymisiert. Das heißt, sie werden mit einem Zeichencode versehen und unter diesem bei der ZSS verschlüsselt abgespeichert.
  • Entgeltdaten und die Identitäten ihrer Inhaber werden im ELENA-Verfahren getrennt voneinander verwaltet. Dadurch können die bei der ZSS gespeicherten Daten ohne Mitwirkung des Teilnehmers keiner bestimmten Person zugeordnet werden.
  • Die Verfahrensstellen (Zentrale Speicherstelle, Registratur Fachverfahren und Datenstelle der Rentenversicherung) sind räumlich, technisch und organisatorisch voneinander getrennt.
  • Ein entscheidender Schutzmechanismus im ELENA-Verfahren ist die Signaturkarte. Bürger berechtigen mit ihrer Signaturkarte die Stelle, bei der sie Sozialleistungen beantragen möchten, zum Abruf der zur Leistungsberechnung benötigten Entgeltdaten von der ZSS. Ohne diese Berechtigung können keine Daten abgerufen werden.
    Der Mitarbeiter der Abrufenden Behörde weist sich mit seiner Signaturkarte als zum Datenabruf Berechtigter aus.
    Auf der Signaturkarte ist lediglich eine elektronische Signatur, also eine persönliche Unterschrift, abgespeichert. So kann es auch bei eventuellem Verlust einer Signaturkarte nicht zu Datenmissbrauch kommen.
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit verwaltet den elektronischen Verschlüsselungsschlüssel für die zentrale Datenbank.

FAQ-0235 Aufgaben BfDI

Welche Aufgabe hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im ELENA-Verfahren?

Der BfDI hat zwei wesentliche Aufgaben:

  • Er verwaltet nach § 99 Abs. 3 Satz 2 SGB IV den Datenbank-Hauptschlüssel. So ist sichergestellt, dass tatsächlich nur die zum Abruf berechtigten Stellen die Informationen bekommen, die sie zur Erbringung der Leistung benötigen.
  • Er übt nach §§ 81 Abs. 2 SGB X, 24ff. BDSG die datenschutzrechtliche Kontrolle über die Zentrale Speicherstelle und die Registratur Fachverfahren aus, die öffentliche Stellen des Bundes sind.
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