Ist es möglich, dass die Wohngeldstellen in Entgeltangelegenheiten weiterhin Einzelfragen an die Arbeitgeber richten?
Ja. Die Informationen aus den monatlichen Mitteilungen reichen in bestimmten Situationen nicht für die der Wohngeldberechnung zugrunde zulegende Einkommensermittlung aus. Der Einkommensberechnung im Wohngeldrecht ist das Einkommen zugrunde zu legen, über dessen (künftige) Höhe eine verlässliche Aussage möglich ist. Stehen zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Wohngeld bereits Einkommensänderungen (Gehaltserhöhungen, Zuschläge, Sonderzuwendungen wie z.B. Weihnachtsgeld, etc.) fest, die in die Zukunft reichen, so sind die Wohngeldstellen gesetzlich verpflichtet, diese Änderungen zu ermitteln und zu berücksichtigen. Nach § 23 Abs. 2 Wohngeldgesetz sind die Arbeitgeber daher im gegebenen Fall auch weiterhin auskunftspflichtig, soweit es sich nicht um Daten handelt, die bereits im ELENA-Verfahren übermittelt wurden.