FAQ-0051 Widerrufsrecht
Können die Teilnehmer (Beschäftigte, Beamte, Richter und Soldaten) am ELENA-Verfahren die Übermittlung ihrer Entgeltdaten verhindern bzw. widerrufen?
Das ELENA-Verfahrensgesetz sieht kein Widerrufsrecht vor, d.h. der Teilnehmer hat keinen Rechtsanspruch, um die Übermittlung der vorgesehenen Entgeltdaten an die Zenrale Speicherstelle zu verhindern.
