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ELENA für Teilnehmer

Page Auszug aus § 98 SGB IV - Mitwirkung des Beschäftigten
(1) Beschäftigte, Beamte, Richter und Soldaten haben sich zum Verfahren anzumelden, sobald ein erfasster Nachweis erforderlich wird. Mit dieser Anmeldung oder mit der ersten Meldung nach § 97 Abs. 1, wird der jeweilige Beschäftigte, Beamte, Richter oder Soldat Teilnehmer am Verfahren.
Page Welche Daten werden vom Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle übermittel?
 
Page ELENA Broschüre für Bürgerinnen und Bürger
 
Page Selbstauskunft
Hat jeder Teilnehmer gemäß § 103 Absatz 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten?
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