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Anlagen 3a bis 3c - Gemeinsame Grundsätze

Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Arbeitgeber an die ZSS, zur Kommunikation zwischen der ZSS, der RFV und der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung sowie zur Kommunikation zwischen der ZSS und den abrufenden Behörden

Weitere Grundlagen sind die

  • Gemeinsamen Grundsätze für die Erstattung der Meldungen der Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle im Rahmen des Verfahrens des elektronischenEntgeltnachweises nach § 28b Absatz 6 SGB IV (Anlage 3a) - als Download mit Anlage 
  • Gemeinsamen Grundsätze zur Kommunikation zwischen der Zentralen Speicherstelle, der Registratur Fachverfahren und der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach § 28b Absatz 6 SGB IV (Anlage 3b) - als Download mit Anlage 
  • Gemeinsame Grundsätze zur Kommunikation zwischen der ZSS und den abrufenden Stellen im Entwurf (Anlage 3c) - Anschreiben an das BMAS als Download mit Anlage (Entwurf der Grundsätze)
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