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Verfahren

Das ELENA-Verfahren aus der Sicht des Arbeitgebers

Sendung

Der Arbeitgeber sendet pro Beschäftigten monatliche einen ELENA an die ZSS.

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Hinweis der Beschäftigten

Hinweis der Beschäftigten auf die Übermittlung der Daten an die ZSS

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Protokollierung

Der Arbeitgeber protokolliert die ELENA Datensendung und löscht die Protokolle grundsätzlich nach zwei Jahren.

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Verfahrensnummer

Der Arbeitgeber beantragt - falls eine Versicherungsnummer nur für das ELENA-Verfahren nötig ist - die Vergabe Verfahrensnummer bei der ZSS.

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