Verfahren
Das ELENA-Verfahren aus der Sicht des Arbeitgebers
Protokollierung
Der Arbeitgeber protokolliert die ELENA Datensendung und löscht die Protokolle grundsätzlich nach zwei Jahren.
Verfahrensnummer
Der Arbeitgeber beantragt - falls eine Versicherungsnummer nur für das ELENA-Verfahren nötig ist - die Vergabe Verfahrensnummer bei der ZSS.
