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Datenübermittlung seit 01.01.2010 (Version 1.2.1 seit 01.12.2010 und aktualisierte Version 2.1.6 der Kernprüfung ab 01.12.2011 im Einsatz)

Ab sofort liegt das Programm zur Kernprüfung der Datensätze im ELENA-Verfahren in der aktualisierten Version 2.1.6 vor, die ab 01.12.2011 bei der Zentralen Speicherstelle eingesetzt wird. Die Version 1.2.1, die seit 01.12.2010 im Einsatz ist, bleibt unverändert. Nähere Einzelheiten finden Sie in der ELENA-Verfahrensbeschreibung.

Die erforderlichen Dateien haben wir auf unserer Website

https://www.das-elena-verfahren.de/verantwortung/zss/kernpruefung

für Sie zum Download bereitgestellt. Es handelt sich dabei um das bestehende Prüfprogramm in der Version 1.2.1 und um die folgenden neuen Prüfprogramme:

  • Prüfprogramm Version 2.1.6 als Windows-DLL
  • Prüfprogramm als exe
  • Prüfprogramm in der Programmiersprache C als systemunabhängiger Quellcode
  • Library en055c.lib

 

Allgemeine Informationen zur Datenübermittlung

Alle Sendungen sind im produktiven Einsatz seit 01.01.2010 an folgende Mail-Adresse zu richten: meldung@elena-zss.de . Die Rückmeldung durch die ZSS erfolgt mit der Adresse protokoll@elena-zss.de .

Die eXTra-Request sind an folgende URL zu richten:
https://meldung.elena-zss.de/ElenaEXTra/rest

Dies gilt auch für Anfragen zur Versicherungsnummer / Verfahrensnummer im ELENA-Verfahren (DSVV).

Das SSL-Server-Zertifikat für eXTra steht hier als Download in drei verschiedenen Formaten zur Verfügung:

Die Datenübermittlung im ELENA-Verfahren basiert auf den gemeinsamen Grundsätzen und der ELENA Verfahrensbeschreibung des AK ELENA.

Um die Software zur Datenübertragung und die Datenannahme zu testen, bietet die Zentrale Speicherstelle (ZSS) weiterhin einen Test an. Softwareersteller, die an dem Test teilnehmen möchten, können sich registrieren, Dateien zur Kernprüfung herunterladen und Testdaten senden (ohne weitere Mitteilung der ZSS).

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