Erstellung
Datenübermittlung seit 01.01.2010 (Version 1.2.1 seit 01.12.2010 und aktualisierte Version 2.1.6 der Kernprüfung ab 01.12.2011 im Einsatz)
Ab sofort liegt das Programm zur Kernprüfung der Datensätze im ELENA-Verfahren in der aktualisierten Version 2.1.6 vor, die ab 01.12.2011 bei der Zentralen Speicherstelle eingesetzt wird. Die Version 1.2.1, die seit 01.12.2010 im Einsatz ist, bleibt unverändert. Nähere Einzelheiten finden Sie in der ELENA-Verfahrensbeschreibung.
Die erforderlichen Dateien haben wir auf unserer Website
https://www.das-elena-verfahren.de/verantwortung/zss/kernpruefung
für Sie zum Download bereitgestellt. Es handelt sich dabei um das bestehende Prüfprogramm in der Version 1.2.1 und um die folgenden neuen Prüfprogramme:
- Prüfprogramm Version 2.1.6 als Windows-DLL
- Prüfprogramm als exe
- Prüfprogramm in der Programmiersprache C als systemunabhängiger Quellcode
- Library en055c.lib
Allgemeine Informationen zur Datenübermittlung
Alle Sendungen sind im produktiven Einsatz seit 01.01.2010 an folgende Mail-Adresse zu richten: meldung@elena-zss.de . Die Rückmeldung durch die ZSS erfolgt mit der Adresse protokoll@elena-zss.de .
Die eXTra-Request sind an folgende URL zu richten:
https://meldung.elena-zss.de/ElenaEXTra/rest
Dies gilt auch für Anfragen zur Versicherungsnummer / Verfahrensnummer im ELENA-Verfahren (DSVV).
Das SSL-Server-Zertifikat für eXTra steht hier als Download in drei verschiedenen Formaten zur Verfügung:
Die Datenübermittlung im ELENA-Verfahren basiert auf den gemeinsamen Grundsätzen und der ELENA Verfahrensbeschreibung des AK ELENA.
Um die Software zur Datenübertragung und die Datenannahme zu testen, bietet die Zentrale Speicherstelle (ZSS) weiterhin einen Test an. Softwareersteller, die an dem Test teilnehmen möchten, können sich registrieren, Dateien zur Kernprüfung herunterladen und Testdaten senden (ohne weitere Mitteilung der ZSS).
Dateifolgenummer der eingehenden Sendungen im ELENA-Verfahren
Wie erfolgt die ordnungsgemäße Ablage der Daten bzw. der eingehenden Sendungen, insbesondere wenn bereits gemeldete Datensätze storniert werden?
Um eine ordnungsgemäße Ablage der Daten, insbesondere wenn bereits gemeldete Datensätze storniert werden, zu gewährleisten, ist es für die Zentrale Speicherstelle (ZSS) wichtig, die eingehenden Sendungen in der korrekten Reihenfolge zu verarbeiten.
Dies wird durch die Prüfung der lückenlos aufsteigenden Dateifolgenummer im Vorlaufsatz (Stelle 048 – 053) pro Betriebsnummer gewährleistet.
Wichtig: Die Transfernummer bzw. Dateinummer im Dateinamen (z.B. EENA0050) ist für die Prüfung der Dateifolgenummer ohne Bedeutung.
Der Zähler der Dateifolgenummer im Vorlaufsatz wird in der ZSS nur weiter gezählt, wenn die Datei nicht als gesamte Sendung abgelehnt wurde (z.B. bei einem ungültigen Auftragssatz, einem fehlenden Nachlaufsatz oder einem fehlenden DSKO).
Sobald ein Datensatz einer Sendung ordnungsgemäß abgelegt werden konnte, wird die Dateifolgenummer bei der ZSS weiter gezählt. Das bedeutet, dass Korrekturen von einzelnen Datensätzen einer Sendung nochmals mit einer neuen Dateifolgenummer zu senden sind.
Eine Besonderheit ist bei einer Umfirmierung oder Änderung der Verhältnisse innerhalb der Betriebsstätte zu beachten, wenn hierbei eine neue Betriebsnummer vergeben wurde.
Sobald Sendungen mit einer neuen Betriebsnummer (als Betriebsnummer des Absenders im Vorlaufsatz) an die ZSS übermittelt werden, muss die Dateifolgenummer im Vorlaufsatz erneut mit '1' beginnen.
Korrektur der Dateifolgenummer
Falls bei der Übermittlung der Daten festgestellt wurde, dass die Dateifolgenummer eine Lücke aufweist, erhalten Sie von der ZSS im Rahmen des Eskalationsverfahren (siehe Ziffer 6 in der Beschreibung zur Dateifolgenummer) eine E-Mail, in der Sie auf diesen Sachverhalt hingewiesen werden.
Sofern diese Lücke von ihrem Softwaresystem nicht geschlossen werden kann, ist diese zu korrigieren. Hierfür verwenden Sie bitte den der E-Mail beigefügten Vordruck.
Ausführliche Beschreibung
Eine ausführliche Beschreibung zur Dateifolgenummer und den Auswirkungen im ELENA-Verfahren finden Sie hier.
Gemeinsame Erklärung und Abstimmung der Kommunikationsrichtlinien vom 10.11.2009 zum Einsatz von Kommunikationsservern bei der DRV Bund und der GKV
In einer Abstimmung zwischen dem GKV Spitzenverband und der Deutschen Rentenversicherung Bund wurden für die aus Datenschutzgründen getrennten Kommunikationsservern der DRV Bund und der GKV einheitliche Richtlinien vereinbart, die als Download beigefügt sind. Es geht dabei um die Kommunikationsserver der DRV Bund und der GKV, die als Empfänger und Absender von Sendungen nach dem eXTra-Standard in Frage kommen.
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gemeinsame-erklaerung-zum-einsatz-von-kommunikationsservern | 16.03.2010 |
Konkretisierung der Kommunikationsrichtlinien
Kommunikationsbeziehungen AG - ZSS-DSRV-DAV (incl. Rückmeldungen)
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konkretisierung-der-kommunikationsrichtlinien | 02.05.2011 |
Aktuelle Beschreibung „Richtlinien für den Datenaustausch“
Die Grundlagen für das elektronische Beitrags- und Meldewesen sind derzeit in den „Richtlinien für den Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen“ für Krankenkassen geregelt. In der Sitzung der technischen Arbeitsgruppe am 10. September 2009 wurde folgendes beschlossen:
„Als wesentliche Festlegung wurde definiert, dass für die Nutzung von eXTra in der GKV ein SV-Schema als Hauptschema erstellt werden soll. Dieses Hauptschema soll als Profil registriert werden und alle weiteren unregistrierten GKV-Schemata sollen von dem SV-Hauptschema abgeleitet werden. In der Abschluss-Sitzung der xml-UAG am 01.10.2009 soll das SV-Hauptschema festgeschrieben werden.“
[…]
„Die Teilnehmer stimmten der geplanten Vorgehensweise zur Entwicklung des SV-Schemata zu und erwarten das Ergebnis der xml-UAG spätestens zur nächsten TAG-Sitzung im November.“
[…]
„Für ELENA wird ein neues Kapitel „Datenaustausch ZSS“ eingeführt. Eine neue Verfahrenskennung ENR ist ebenfalls zu ergänzen.“
[…]
„Die ITSG wird die technischen Richtlinien aktualisieren. Dabei wird auf den Vorschlag der BITMARCK (bezüglich des Zahlstellverfahrens) gewartet. Danach wird das Dokument zur Freigabe an die Teilnehmer verteilt. Die Ergänzung um eXTra wird in einer zukünftigen Version der Richtlinien erfolgen.“
Richtlinien für den Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen
Die Grundlagen für das elektronische Beitrags- und Meldewesen sind derzeit in den „Richtlinien für den Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen“ geregelt. Im Anhang finden Sie die aktuelle Fassung.
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richtlinien-fuer-den-datenaustausch | 06.12.2010 |
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meldung.elena-zss.de.cer | 22.01.2010 |
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1meldung.elena-zss.de.cer | 22.01.2010 |
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meldung.elena-zss.de.crt | 22.01.2010 |
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meldung.elena-zss.de.der | 22.01.2010 |
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dateifolgenummer.pdf | 30.11.2010 |
