Seit 2006 werden Sozialdaten digital übertragen. Diese elektronischen Verfahren werden auch bei ELENA eingesetzt. Insofern ist für die Übertragung nur ein Update des eingesetzten systemgeprüften Programms oder der genutzten Ausfüllhilfe nötig. Wichtig für den Arbeitgeber ist, mit dem Softwareersteller zu klären, dass die oben genannten Aufgaben des Arbeitgebers mit der Software korrekt erledigt werden.