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Service & Hilfe

Hier finden Sie in Kürze Informationen zum Testverfahren mit Arbeitgeber und Informationen zur ELENA-Hotline.


Aktuelle Daten auf dem Kommunikationsserver

Abholung von Dateien

Durch einen Bereinigungslauf bei der ZSS konnten Absender von ELENA-Meldungen die Dateien, die auf dem Kommunikationsserver der ZSS (eXTra) zur Abholung bereitstanden, nicht abholen (z. B. im Zusammenhang mit Fehler bei der Verschlüsselung).

Die ZSS hat dieses Problem in der Zwischenzeit gelöst.

Hotline

für Arbeitgeber, Teilnehmer und Abrufende Stellen

Telefonnummer: 01805 35362-0 (einfacher zu merken: 01805 ELENA-0)

Montag - Donnerstag 08:00 - 20:00 Uhr

Freitag                     08:00 - 12:00 Uhr

Festnetzpreis 14 Cent pro Minute (Mobilfunk höchstens 42 Cent pro Minute)

Anfragen per E-Mail: support@das-elena-verfahren.de

Hinweis: Bei Fragen zur Sendungsverfolgung halten Sie bitte Kennzeichen und Betriebsnummer bereit.

Wartungsarbeiten

Jeden Dienstag 10 - 12 Uhr finden bei der ZSS Wartungsarbeiten statt.

Alle ELENA-Anwendungen in der Zentralen Speicherstelle werden jeweils dienstags in der Zeit von 10 bis 12 Uhr einer Wartung unterzogen.

Das bedeutet, dass sämtliche Anwendungen für Arbeitgeber und Softwareersteller nicht zur Verfügung stehen. Während dieser Zeit ist die Datenannahme und -verarbeitung nicht möglich.

Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

DSKOz82, DSKOz84, DSKOz86

Ab sofort beteiligt sich die Zentrale Speicherstelle (ZSS) am IQM-Verfahren der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG). Das IQM-Verfahren bewirkt diese Fehlermeldungen.

Das IQM-Verfahren ist ein Qualitätsmanagementsystem der gesetzlichen Krankenversicherung im Arbeitgeberverfahren.

Funktionsweise des IQM-Verfahrens

In dieses System schicken Stellen, wie die ZSS, alle Fehler, die mit einem bestimmten Softwareprodukt erzeugt wurden.

Das IQM-Verfahren fordert die entsprechend zertifizierten Softwareersteller auf, die Fehler umgehend zu beseitigen, ansonsten droht der Wegfall der Zulassung.

Der aktuelle Stand der zugelassenen Softwareprodukte fließt kontinuierlich in eine Liste ein, die der ZSS (und den anderen Stellen) regelmäßig übermittelt wird. 

Die ZSS kann nun anhand der Liste prüfen, ob eine Arbeitgebersendung mit einer zertifizierten Software erstellt wurde, denn jede Arbeitgebersendung wird mit einem eindeutigen "Stempel" der genutzten Software versehen. Die Sendung wird abgelehnt, wenn sie nicht mit einer zertifizierten Software erstellt wurde.

Auswirkungen

Rückwirkend ab 11.02.2011 werden alle Sendungen in das Verfahren eingebunden.

Dadurch werden vermehrt die Fehler DSKOz82, DSKOz84 und DSKOz86 auftauchen, die besagen, dass die Sendung mit einer nicht (mehr) zugelassenen Software erstellt und deswegen abgewiesen wurde. Die entsprechende Sendung muss erneut mit einer zugelassenen Software geschickt werden.

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