Sie sind hier: Startseite Archiv ELENA für Arbeitgeber Rückmeldungen im ELENA-Verfahren in Papierform

Rückmeldungen im ELENA-Verfahren in Papierform

Derzeit erhalten Absender von Daten im ELENA-Verfahren, die bei der ZSS eingegangen und verarbeitet sind, Rückmeldungen in Papierform, falls dies so gewünscht ist.

  • Konnten alle Datensätze fehlerfrei verarbeitet werden, erhalten Sie keine weitere Rückmeldung.
  • Traten Fehler bei der Verarbeitung der Datensätze auf, erhalten Sie mit der Rückmeldung die entsprechende(n) Anlage(n) mit Fehlern bzw. Hinweisen in Papierform, wie von Ihnen gewünscht.
  • Wurde von Ihnen eine Versicherungsnummer oder Verfahrensnummer angefordert, erhalten Sie mit der Rückmeldung die entsprechende(n) Anlage(n) mit dem Ergebnis der Anfrage.

Bitte beachten Sie dabei, dass fehlerhafte Rückmeldungen zu korrigieren und erneut in elektronischer Form zu übermitteln sind. Bitte senden Sie keinesfalls die beigefügten Fehlermeldungen in Papierform korrigiert an die ZSS zurück.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die ZSS nur elektronische Meldungen verarbeiten kann.Rückmeldungen in Papierform sind kostenintensiv und für Sie mit Aufwand verbunden. Bitte prüfen Sie, ob Sie auch elektronische Rückmeldungen (per E-Mail oder unter Verwendung von eXTra) annehmen können. Die Einstellung ist im Datensatz Kommunikation (DSKO) an der Stelle 412 vorzunehmen. Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem Anbieter der Software, mit der die Meldungen erstellt wurden, in Verbindung.

In den Gemeinsamen Grundsätzen, Version 1.3(Stand:01.07.2010) wurde im Punkt 6.4.2 folgende Regelung getroffen: 

„Werden bei der Prüfung Fehler festgestellt, erfolgt keine Speicherung der fehlerhaften Daten. Die fehlerhaften Daten werden dem Absender oder Ersteller der Datei entsprechend der Angaben im DSKO bereitgestellt; ab dem 1. Januar 2011 nur noch in elektronischer Form.“

Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2011 durch die ZSS keine Rückmeldungen in Papierform erfolgen, sondern nur noch in elektronischer Form.

 

Artikelaktionen